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Schmid Martin · Ständerat · 2012-12-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12

Wortprotokoll

Nachdem jetzt einerseits die Nachteile des bundesrätlichen Entwurfes und andererseits von Kollege Zanetti auch die Nachteile der bisherigen Lösung vorgetragen worden sind, möchte ich doch noch für den Antrag der Kommissionsmehrheit eine Lanze brechen.

Die Kommission anerkennt durchaus, dass es nicht sinnvoll ist, von der heutigen Regelung abzuweichen, weil sich bisherige Pächter und Landwirte darauf berufen können sollen, diese Beiträge auch in Zukunft zu erhalten. Diese Flächen wurden rechtskräftig eingezont und sind bisher nicht überbaut worden. Da schliesst sich die Mehrheit in der Argumentation der Minderheit II an.

Die Kommissionsmehrheit hat dann aber schon den Blick über die nächste Geländekammer hinaus gerichtet und auch die Auswirkungen der neuen Raumplanungsgesetzgebung einbezogen. In Zukunft soll es nicht mehr sein, dass Gemeinden irrtümlicherweise Land einzonen. Die Idee ist doch, dass gemäss neuem Raumplanungsgesetz nur noch diejenigen Flächen eingezont werden, die auch der Bebauung zugeführt werden; es sollen nicht mehr Landflächen eingezont werden können, die zwanzig oder dreissig Jahre nicht überbaut werden. Gleichzeitig sieht das hier im Rat beschlossene Raumplanungsgesetz vor, dass mit den Mehrwertabgaben, die eingezogen werden, Landflächen, die nicht überbaut werden, zurückgezont werden. Wir werden später also eine neue Ausgangslage haben. [PAGE 1189]

Gerade bei der künftigen Ausgangslage kann man sich doch durchaus die Frage stellen, ob dann neueingezontes Bauland weiterhin direktzahlungsberechtigt sei. Da sagt die Kommission: nein. Dieses neueingezonte Bauland soll eben nicht mehr zum Bezug von Direktzahlungen berechtigen. Hingegen soll für das Land, das schon heute unter dem alten Raumplanungsrecht eingezont worden ist, keine Änderung vorgenommen werden.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.