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Baumann Isidor · Ständerat · 2012-12-12

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12

Wortprotokoll

Die Minderheit II beantragt, beim bisherigen System zu bleiben: Für Flächen in Bauzonen sollen auch künftig Direktzahlungen ausgerichtet werden können. Dazu muss man wissen: Für Flächen in Bauzonen, die voll erschlossen sind, werden schon heute keine Direktzahlungen ausgerichtet. Es ist also nicht so, dass für alle Flächen in Bauzonen Anspruch auf Direktzahlungen besteht. Diesen Unterschied möchte ich klar hervorheben. Die öffentliche Hand kann also beeinflussen, welche Flächen in Bauzonen direktzahlungsberechtigt sind: Wenn die öffentliche Hand die Bauzonen erschlossen hat, entzieht sie sie den Direktzahlungen.

Zu den Aussagen von Herrn Zanetti: Ich glaube, wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass nicht alle Besitzer von Flächen in Bauzonen Landwirte sind. In vielen Bauzonen sind die Landwirte Pächter. Sie sind nach Treu und Glauben davon ausgegangen, dass sie auf diesen Betrieben mit diesen zusätzlichen Flächen eine Existenz haben würden, und haben diese Flächen bewirtschaftet. Mit dem Antrag der Mehrheit besteht die Gefahr, dass sie in kurzer Zeit in Existenzprobleme kämen.

Der Kompromissantrag, der nun vorliegt, der einerseits eine Besitzstandwahrung und andererseits neue klare Richtlinien will, ist für die betroffenen Personen eine gewaltige Herausforderung. Stellen Sie sich vor: Wenn an einem einzigen Abend in der Gemeinde die Einzonung stattgefunden hat, erhält der Pächter im neuen Jahr bereits keine Direktzahlungen mehr. Er verliert sie praktisch von einem Tag auf den anderen. Gemäss Pachtgesetz gilt aber eine Frist von sechs Jahren, bis ein Pächter eine Fläche verliert. Hier aber kann es mit einem politischen Entscheid zur Aufhebung der Direktzahlungen kommen.

Ich gehe davon aus und hoffe, dass gemäss dem revidierten Raumplanungsgesetz mit seinen strikten Vorgaben Flächen, die eingezont sind, in vernünftiger Zeit - das wird mit zehn Jahren definiert - wieder ausgezont werden können. Damit haben wir den Spielraum der Spekulationen - die gab es, und die gibt es - eingeschränkt. Ich meine, das hat die grössere Wirkung gegen die Hortung von Bauland. Das Raumplanungsgesetz definiert auch, dass Flächen, die nicht überbaut werden, nach einer gewissen Zeit wieder in die Landwirtschaftszone zurückgezont werden. Stellen Sie sich vor, Sie haben grosse Flächen irrtümlich, vorsorglich, also unnötig eingezont. Diese Flächen werden zehn Jahre brach liegen, weil man dafür keine Direktzahlungen mehr bekommt. Erst mit der Rückzonung gibt es wieder Direktzahlungen.

In diesem Sinne bitte ich, dass man der Minderheit II folgt, die bisherige Praxis belässt und dem Raumplanungsgesetz mehr Vertrauen schenkt.