Bieri Peter · Ständerat · 2012-12-12
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Ich beziehe mich erstens auf Artikel 104 der Verfassung, in dem es heisst, der Bund fördere "die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe". Bei einer "bodenlosen" Produktion ist die Verfassungsmässigkeit schlecht als gegeben interpretierbar.
Mein zweites Anliegen: Wir haben eine bestimmte Summe Geld, die wir über die verschiedenen Beitragsgefässe, die wir haben, verteilen können. Wenn wir diese Produktionsart mitfinanzieren, verteilen wir den vorhandenen Kuchen auf mehr Produzenten. Das heisst, wir weiten den Kreis der Berechtigten mit der Konsequenz aus, dass diejenigen, die wir eigentlich primär fördern wollten, nämlich jene, die den Boden bewirtschaften, weniger erhalten werden.
Das dritte Argument ist schon fast eher lakonisch gemeint: Wir bezahlen ja vor allem in Bezug auf die Fläche, also einen Beitrag pro Hektare. Jetzt haben Sie hier eine [PAGE 1187] "bodenlose" Produktion. Da frage ich Sie, wie Sie dann den Beitrag pro Hektare berechnen wollen. Sie haben ja gar keinen Boden. Das heisst, Sie müssen irgendein anderes Kriterium erfinden oder geltend machen, weil nämlich die Bodenbezogenheit nicht mehr gegeben ist.
Beim Antrag der Minderheit habe ich bei allem Verständnis gewisse Vorbehalte bezüglich der Verfassungsmässigkeit, aber auch bezüglich der Verwendung der vorhandenen Mittel, und zum Dritten stellt sich für mich die Frage der Art der Beitragsbemessung.