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Schmid Samuel · Bundesrat · 2001-10-01

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2001-10-01

Wortprotokoll

Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist eine politische Vereinbarung, welche auf die Stärkung von Stabilität und Sicherheit auf dem europäischen Kontinent zielt. Gemeinsame Verteidigung nach Massgabe von Artikel 5 des Nato-Vertrages ist eine Rechtspflicht, welche ausschliesslich die Mitgliedstaaten der Allianz bindet. Sie ist ausdrücklich nicht Teil der politischen Vereinbarung im Partnerschaftsrahmen.

Im Rahmen des PfP-Rahmendokumentes vom 11. Januar 1994 gibt es keinen direkten Bezug zum Terrorismus. Es wird allerdings festgehalten, dass die Nato mit jedem aktiven Teilnehmer an der Partnerschaft in Konsultationen treten wird, wenn dieser Partner eine direkte Bedrohung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oder Sicherheit sieht.

Aus der Auflistung der Zielsetzungen der Partnerschaft kann keine Verpflichtung abgeleitet werden, mit der Nato gemeinsam zu operieren oder gar gemeinsame Terrorismusbekämpfung durchzuführen. Weder durch das Rahmendokument noch durch das Präsentationsdokument erwachsen der Schweiz direkte oder konkrete Verpflichtungen, sich im Rahmen ihrer Teilnahme im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat/PfP an einer gemeinsamen Aktion der Nato und der Partner gegen den Terrorismus zu beteiligen.

Alle sicherheitspolitischen Aktivitäten der Schweiz, auch die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen ausserhalb des PfP-Rahmens, werden selbstverständlich immer daraufhin geprüft, ob sie den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen und damit auch mit dem Neutralitätsrecht und der schweizerischen Neutralitätspolitik vereinbar sind.

In diesem Sinne hat sich bisher keine Notwendigkeit ergeben, einzelne Veranstaltungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden oder die Teilnahme unseres Landes an solchen Veranstaltungen abzusagen.