Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Bei Artikel 36b beantragt Ihnen die Kommission, dem Bundesrat zu folgen.
Der Bundesrat schlägt in Artikel 37 ein Instrument vor, mit dem im Milchsektor eine Branchenorganisation den Auftrag und die Kompetenz erhält, mit Standardverträgen Stabilität und Planbarkeit herbeizuführen. Die Branchenorganisation hat einen Standardvertrag auszuarbeiten, der dann vom Bundesrat auf Begehren der Branchenorganisation für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Dieser Vertrag muss mindestens Regelungen über die Vertragsdauer, die Mengen, die Preise und die Zahlungsmodalitäten enthalten.
Der Nationalrat beschloss eine staatlich verordnete Vertragspflicht mit detaillierten Anforderungen an die Verträge und deren Inhalt. Damit würde die Verantwortung für die Regelung des Milchmarktes an den Staat delegiert, und die Milchbranche hätte keine Möglichkeiten mehr, ihre Zukunft selber in die Hand zu nehmen. Deshalb erachtet die [PAGE 1173] Mehrheit der Kommission den Entwurf des Bundesrates als den richtigen Weg und lehnt eine Rückkehr zum staatlichen Interventionismus ab. Die Kommission hat insbesondere in diesem Zusammenhang auch Artikel 37 Absatz 6 erörtert, der wie folgt lautet: "Kann sich die Branchenorganisation nicht auf einen Standardvertrag einigen, so kann der Bundesrat vorübergehend Vorschriften über den Kauf und den Verkauf von Rohmilch erlassen." Es handelt sich praktisch um die Ventilklausel in diesem ganzen Gebilde.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Bundesrat zu folgen.