Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2012-12-05
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-05
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion wird auf dieses Geschäft eintreten und ihm zustimmen.
Mit diesem Bundesbeschluss verabschieden wir heute ein neues Gesetz. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass neue Gesetze - etwas, was einige unter Ihnen ja partout nicht wollen - administrative Vereinfachungen und bessere Chancen für die Schweiz im EU-Raum bringen können. Man höre und staune: ein neues Gesetz, das Vereinfachungen bringen wird. Auch dies ist also möglich. Ich bitte Sie, den rostigen Nagel, den Sie von der rechten Seite jeweils für Neuregulierungen verteilen, hier nicht einzuschlagen.
Worum geht es? Die EU entwickelt ihr Recht über Richtlinien ja laufend weiter. Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll von der Schweiz übernommen werden. Wir haben ja im August 2011 in der APK-NR der vorläufigen Anwendung dieser Richtlinie zugestimmt. Nun liegt für die definitive Anwendung das Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen vor. In diesem Gesetz geht es um die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen, somit auch jenen von Dienstleistern aus der EU, die maximal 90 Tage in der Schweiz arbeiten wollen und dies in einem reglementierten Beruf tun möchten. Das betrifft ja vor allem Berufe im Gesundheitsbereich, aber auch Berufe im Bereich der öffentlichen Sicherheit wie z. B. Elektroinstallateure.
Im Bundesbeschluss übernehmen wir eins zu eins die EU-Regulierung. In Artikel 2 des Bundesbeschlusses ist dann als Teil das erwähnte Bundesgesetz, das die innerschweizerische Umsetzung regelt, aufgeführt. Der Bundesbeschluss selbst untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
Die SP-Fraktion unterstützt den Bundesbeschluss inklusive Bundesgesetz. Für Schweizer Berufsleute, die in der EU arbeiten wollen, bringt der Beschluss einerseits einen vereinfachten Zutritt, andererseits können Schweizer Unternehmen einfacher Spezialistinnen und Spezialisten aus dem EU-Raum engagieren. Es geht dabei, wie bereits gesagt, immer um Arbeitsverhältnisse von maximal 90 Tagen.
Ich habe der Botschaft entnommen, dass es etwa drei Kategorien gibt, die hier neu geregelt und unterschiedlich behandelt werden: Es gibt zum Ersten Berufe, deren Anerkennung automatisch erfolgt; sie werden einfach im Anhang abschliessend aufgeführt. Zum Zweiten gibt es Berufe, bei denen es um die Anerkennung durch das BBT geht; hier ist eine Meldepflicht eingeführt. Zum Dritten gibt es noch Berufe mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit, bei denen eine Nachprüfung der Berufsqualifikation notwendig ist. Hier sollen die Fristen erheblich verkürzt werden, ohne dass es Einbussen bei den Überprüfungen gibt. Bisher haben solche Überprüfungen manchmal mehrere Monate gedauert, stattdessen sollte die Erteilung einer Bewilligung zur Berufsausübung in ein bis zwei Monaten möglich werden. Ich hoffe, dass das gelingt. Hier ist eben der Punkt der Vereinfachung und des schnelleren Zugangs wichtig, und zwar in beide Richtungen: für unsere Leute im Ausland, aber insbesondere auch dann, wenn unsere Unternehmen für eine kurze Zeit Spezialistinnen oder Spezialisten aus der EU bei uns anstellen wollen.
Die SP-Fraktion begrüsst diese Vereinfachung und diese Verkürzung der Fristen ausdrücklich. Ich möchte aber doch nochmals betonen, dass wir hier eine reine Nachvollzugsübung bezüglich des EU-Rechts machen. Ich zitiere den ersten Satz aus der Übersicht der Botschaft auf Seite 4402: "Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und der EU sind aufgrund von Weiterentwicklungen des EU-Rechts Anpassungen im Anhang III des Freizügigkeitsabkommens erforderlich." So viel zu unserer Selbstständigkeit; so viel zum Mythos, wir könnten in der Schweiz machen, was wir wollen, auch wenn wir nicht in der EU sind; so viel zum vielbeschworenen Schweizer Unabhängigkeitsweg des bilateralen Pfades.