Lexipedia

Maier Thomas · Nationalrat · 2012-12-05

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-05

Wortprotokoll

Gerne erinnere ich Sie daran, dass wir hier immer noch über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sprechen. Für uns sind diese flankierenden Massnahmen wichtig, weil sie für gleiche Wettbewerbsbedingungen für in- und ausländische Dienstleistungserbringer sorgen und für die Akzeptanz des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und von dessen weiterer geplanter Ausdehnung sorgen.

Für die Grünliberalen war und ist der Weg der Personenfreizügigkeit absolut zentral für unseren Wohlstand und den Werkplatz Schweiz. Er entspricht einer grenzfreien und liberalen Gesellschaft in Europa. Damit dieser Weg auch in Zukunft so viel Erfolg bringt wie in der Vergangenheit, müssen aber die wenigen klaren Regeln dazu sauber eingehalten werden. Diverse vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfungen fanden so jetzt bei uns wie auch beim Ständerat eine Mehrheit.

Uneinigkeit besteht im Moment allerdings noch über die in der WAK-NR in der ersten Lesung neueingebrachte Solidar- oder Kettenhaftung für Generalunternehmen. Bereits in der ersten Beratung im Nationalrat fanden wir Grünliberalen am ehesten noch eine Variante mit einer Beschränkung auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe diskutabel, weil dort offenbar die Probleme am grössten sind. Eigentlich ist es aber klar: Alle Unternehmen, auch Subunternehmen, unterstehen sowieso diesem Gesetz und müssen die darin enthaltenen Bestimmungen auch als Subunternehmen einhalten. [PAGE 2021] Entsprechend sind auch Verstösse von Subunternehmen gegen dieses Gesetz einklagbar. Entsprechend ist es für uns Grünliberale offen, ob hier die Solidarhaftung wirklich einen grösseren Nutzen bringt. In der Schweiz gelten Gesetze in der Regel eben zum Glück für alle gleich und nicht für einige gleicher als für andere wie bei George Orwell.

Ich habe mich in der Zwischenzeit in der Branche etwas herumgehört und auch die diversen Stellungnahmen, mit welchen wir alle in den letzten Wochen regelrecht bombardiert worden sind, studiert. Fakt ist: Die Branche ist sich überhaupt nicht einig. Bis heute gibt es diverse Bauunternehmen - egal, ob grosse oder KMU -, die mit Verve behaupten, wir brauchten das unbedingt und diesem Missbrauch müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Es gibt genauso viele, die behaupten, sie hätten alles im Griff, ausser einigen schwarzen Schafen, die es in allen Branchen gebe; das Ganze sei völlig unnötig, verteuere unsere Bauten und sei reiner Protektionismus.

Ich bin aber zum Schluss gekommen, dass offenbar doch in einigen Bereichen der Bauwirtschaft tatsächlich Lohndumping betrieben wird und eine versuchsweise Regelung Sinn macht. Uns Grünliberalen geht es schlussendlich auch darum, eine Lösung zu finden. So haben wir uns dazu durchgerungen - ich gebe es zu: etwas zähneknirschend -, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen; dies primär aus zwei Gründen:

1. Wir wollen damit die Zukunft und die Ausweitung der bilateralen Verträge sichern. Die Zusicherungen von allen Seiten, dies mit griffigen flankierenden Massnahmen auch wirklich zu machen - jene, die das sagen, werden wir beim Wort nehmen.

2. Wir wollen sach- und lösungsorientiert handeln, wo wirklich Bedarf besteht, und wir wollen Hand bieten zu echten Lösungen.

Zwei Punkte möchte ich vor allem zuhanden des Amtlichen Bulletins noch klar festhalten. In der Kommission habe ich einen sogenannten Sunset-Antrag, das heisst eine Befristung zugunsten eines Zwischenberichtes in Artikel 5a, zurückgezogen. Auch der Bundesrat hat sich klar dazu committet, in fünf Jahren offen und ehrlich aufzuzeigen, was einerseits der Aufwand für die Unternehmen und andererseits der Nutzen dieser neuen Regelung ist. Entsprechend erwarte ich dann einen offenen, tiefgreifenden und ehrlichen Bericht wie auch die Bereitschaft, den Artikel auch wieder zu streichen, wenn der Nutzen nicht nachgewiesen werden kann.

Es wurde klar festgehalten, dass die Regelung in Absatz 3 genauso einfach administrativ umgesetzt wird, wie es besprochen wurde. Nach dieser Regelung kann sich ein Generalunternehmer von der Haftung entlasten, wenn er sich glaubhaft versichert hat, dass seine Subunternehmer alle Bestimmungen dieses Gesetzes einhalten, vor allem auch diejenige der Mindestlöhne. Ich habe es so verstanden, dass dies mit einigen wenigen Formularen, die sowieso schon existieren und zum Beispiel bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand bereits Anwendung finden, umsetzbar sei. Alles andere wäre für uns nicht akzeptabel.

Ich äussere mich beim Eintreten noch kurz zu den diversen Einzelanträgen, die jetzt auf die Debatte im Plenum hin noch eingegangen sind. Diverse davon enthalten neue Ideen, die in der Kommission noch nicht behandelt wurden. Wir haben dieses Geschäft in der Kommission sauber und ausführlich behandelt, zweimal. Ich muss Ihnen gestehen, meine Lust, hier im Plenum noch einmal eine Kommissionssitzung abzuhalten, hält sich in engen Grenzen. Der Antrag Pelli greift zwar eine Idee auf, die ich in der WAK mit einem Antrag vorgebracht hatte. Allerdings habe ich diesen Antrag in der WAK dann zugunsten des jetzigen Artikels 5a zurückgezogen. Entsprechend werden die Grünliberalen jetzt durchgehend den Anträgen der Mehrheit Ihrer WAK folgen.

In diesem Sinne können wir also einer Solidarhaftung zähneknirschend zustimmen und dem Ständerat folgen. Damit können wir den Weg freimachen für griffige flankierende Massnahmen, die uns hoffentlich die Personenfreizügigkeit langfristig sichern. Wir Grünliberalen sind auf jeden Fall gespannt auf die ersten Rückmeldungen zum praktischen Nutzen und hoffen, dass sich Bauprojekte damit nicht unnötig verteuern.