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Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-10-02

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-02

Wortprotokoll

Bei Artikel 15 geht es um die Ausführung der entsprechenden Bestimmung der Bundesverfassung, welche die Regelung der Unvereinbarkeiten neu dem Bundesgesetzgeber überlässt. Das Leitmotiv muss sein, dass die Unabhängigkeit der Meinungsäusserung und Meinungsbildung im Rat gewahrt werden kann. Ihre Kommission hat sich bei der Festlegung der Unvereinbarkeiten vom Ziel leiten lassen, das passive Wahlrecht nicht mehr als nötig einzuschränken und die Frage im Parlamentsgesetz selber und nicht in Spezialgesetzen zu regeln. Das Konzept Ihrer Kommission basiert auf drei Überlegungen.

1. Beide Räte sollen gleich behandelt werden.

2. Die Unvereinbarkeitsregelungen der Bediensteten des Bundes sollen differenziert gestaltet werden. In Zukunft soll es nicht mehr wichtig sein, wo eine Person arbeitet - in der zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung oder in einer Organisation ausserhalb der Bundesversammlung. In Zukunft ist vielmehr entscheidend, in welchem Ausmass eine Person an der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für die Bundesversammlung beteiligt ist. Das Parlamentsgesetz listet dazu einige Beispiele auf.

3. Neu sollen auch Personen von einem Parlamentsmandat ausgeschlossen werden, die zwar nicht in der Bundesverwaltung arbeiten, die jedoch den Bund in Organisationen, in denen der Bund eine beherrschende Stellung innehat, vertreten. Dies trifft z. B. für die Verwaltungsräte der Post, der SBB oder der Suva zu. So viel zur Einführung.

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