Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-10-02
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-02
Wortprotokoll
Im Kapitel "Rechte und Pflichten" der Mitglieder der Bundesversammlung ist Artikel 8 über die Informationsrechte von grösster Bedeutung. Das Parlamentsgesetz sieht eine eigentliche Kaskade der Informationsrechte vor. Gemäss Artikel 169 Absatz 2 der Bundesverfassung und in Ausführung dieses Artikels haben die obersten Kommissionen, wie die Aufsichtsdelegationen und die PUK, Zugang zu allen Informationen des Bundesrates und der Verwaltung. Sie haben insbesondere das Recht auf Einsicht in die Mitberichte der Departemente zu den Vorlagen des Bundesrates. Mit anderen Worten: Ihnen können keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden; sie haben darum auch Zugang zu den Akten aus dem Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste. Weniger weit gehen die Informationsrechte der Aufsichtskommissionen und der Legislativkommissionen. Auf unterer Stufe folgen die Informationsrechte der einzelnen Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Jede Stufe dieser Informationskaskade stellt sicher, dass die für die Aufgabenerfüllung jeweils notwendigen Informationen zugänglich sind. Soweit der Überblick über die Informationsrechte im Parlamentsgesetz.
In Artikel 8 Absatz 1 wird zunächst der Grundsatz formuliert. Damit ist auch gesagt, dass das Amtsgeheimnis kein [PAGE 1319] ausreichender Grund ist, um einem Parlamentarier oder einer Parlamentarierin Zugang zu Informationen zu verwehren. Allerdings unterstehen die einzelnen Ratsmitglieder ihrerseits dem Amtsgeheimnis und dürfen die Informationen, die ihnen zugänglich gemacht worden sind, nicht öffentlich zugänglich machen.
Zum Missverständnis, dem, wie ich glaube, Herr Maitre erlegen ist: In Artikel 8 ist ganz deutlich gemacht, dass es sich bei den Informationen um eine Kaskade handelt und dass die einzelnen Ratsmitglieder eben gerade im Bereich des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste keinen Zugang zu Unterlagen haben. Gerade das ist der Unterschied. Solche Informationen sind natürlich dem einzelnen Parlamentarier vorzuenthalten. Daher ist der Vorwurf von Herrn Maitre unberechtigt.