Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-10-02
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-02
Wortprotokoll
Wie würde die Wandelhalle aussehen, wenn keine Lobbyistinnen und Lobbyisten das Parlament besuchen würden? Sie wäre leer. Wir wären einsam, sehr einsam. Ihre Staatspolitische Kommission will das Lobbyieren keinesfalls verhindern. Es gilt aber zwischen den Medienschaffenden, die einen Informationsauftrag haben und akkreditiert sind, und den anderen Personen, die zum Parlament und zur Wandelhalle Zugang haben, zu unterscheiden.
Jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier hat das Recht, zwei Personen ihrer oder seiner Wahl den regelmässigen Zutritt zum Parlament zu verschaffen. Bis heute gibt aber kein Register darüber Auskunft, wer diese Personen sind. Es handelt sich derzeit um etwa 92 Personen. Es können, müssen aber keine Lobbyisten sein.
Ihre Kommission empfindet es als stossend, dass diese Liste der so genannten persönlichen Bekannten der Ratsmitglieder nicht transparent ist. Ihre Kommission möchte daher, dass neben den Medienschaffenden auch die Lobbyisten bzw. die persönlichen Bekannten in einem öffentlichen Register erfasst werden können. Dieser Kann-Bestimmung widersetzt sich die Minderheit II (Bühlmann), die bereits sofort Handlungsbedarf sieht und eine Muss-Bestimmung vorzieht.
Die Minderheit I (Weyeneth) dagegen will ganz auf die Möglichkeit der Transparenz verzichten, da sie davon ausgeht, derartige Listen wären nie vollständig. Die Minderheit I macht es sich denn auch ein bisschen sehr einfach, wenn sie heute erklärt, man könne sich ja auch draussen oder im Café Fédéral treffen. Das stimmt schon, aber es geht eben auch darum, dass diese Lobbyisten, die hier in der Wandelhalle wandeln, ihre Interessen auch gegenüber Ratsmitgliedern, gegenüber Kolleginnen und Kollegen vertreten; das macht den Unterschied aus.
Daher möchte Ihre Kommission mit 16 zu 7 Stimmen eine Kann-Bestimmung ins Gesetz aufnehmen. Diese Fassung wird auch vom Bundesrat unterstützt und ermöglicht zu prüfen, ob tatsächlich Regelungsbedarf besteht.