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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2009-03-20

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-20

Wortprotokoll

Um Immunität geht es immer wieder in diesem Saal. Krankheitsanfällig waren in den letzten Tagen offenbar die Herren Mörgeli, Brunner und heute Frau Meier-Schatz in Begleitung von Herrn Glasson. Doch wer davon soll und darf von den Moralärzten in diesem Saal immunisiert werden? Mörgeli ist ein Spezialfall, er hat sich ja lediglich selber gegen Beleidigungen geimpft. Brunner hingegen soll anfällig bleiben. Wo kämen wir denn hin, wenn der Parteipräsident der SVP gegen den Rechts-Virus geimpft würde? Das wäre das Ende jeder Moral.

Doch wie steht es mit Frau Meier-Schatz und ihrem Vize Glasson? Sollen diese beiden immun gemacht werden oder nicht? Sollen sie sogar die absolute Immunspritze verpasst bekommen? Diese Frage haben wir heute zu beantworten. Und es ist eine medizinisch essenzielle Frage im Kampf des Parlamentes gegen diverse bedrohliche Viren.

Nun denn. Wie sieht bei Frau Meier-Schatz und Herrn Glasson die Anamnese aus? Wie lautet die Diagnose? Aufgrund eingegangener Strafanklagen auf Nötigung, Bildung rechtswidriger Vereinigung und Amtsgeheimnisverletzung liegt ein klar formulierter, fundierter sechsseitiger Antrag des ausserordentlichen Staatsanwalts Hug auf Aufhebung der Immunität dieser beiden Personen vor. Oh Schreck. Parlamentarisch ungeimpft sollen sie den Untersuchungen eines hier offenbar als juristisch ignorant eingestuften Staatsanwalts ausgeliefert werden. Dabei haben Frau Meier-Schatz und Herr Glasson doch nur ihre Mittelchen durch einen edlen Zweck zu heiligen versucht. Wo kommen wir denn hin, wenn es nicht einmal mehr erlaubt ist, Dokumente aus einem laufenden Strafverfahren an eine parlamentarische Kommission zu übermitteln?

Nun einmal ehrlich, Gewaltenteilung muss doch ihre Grenzen haben, wo es darum geht, das Böse auszumerzen und Komplotte gegen Bundesanwälte zu entlarven. Darum setzten sich am 8. August 2007 bunt zusammengewürfelt die Köpfe jenseits jeder Gewaltenteilung zusammen: Fels und Nicati von der Bundesanwaltschaft, Meier-Schatz und Glasson als Vertreter des Parlamentes sowie Schwab und Moser im Namen der Bundesverwaltung.

Beileibe kein Komplott, nur ein Kompott verschiedener Früchtchen, die nach dem Gesetz eigentlich nicht gemixt werden dürften. Über Charts wurde geflippt, um den Landvogt Blocher endgültig daran zu hindern, durch hohle Gassen in den Bundesrat zu reiten; über geheimnisvolle Kritzeleien wurde getuschelt; von bedeutungsträchtigen Symbolen gemunkelt. Alles sickerte, schön diskret, in Zeitungen, Radiosendungen und Schlagzeilen.

Die Wirkung war beachtlich: Der Verdächtige wurde so stark verunsichert, dass er eine Pressekonferenz organisieren musste, um seine Unschuld zu beteuern. Denken Sie sich: Seine Unschuld! Er, der durch seine unerträgliche Kompetenz und sprachliche Offenherzigkeit so viel Schlimmes verschuldet hatte, behauptete allen Ernstes, unschuldig zu sein. Was soll's? Das Volk würde ihm das nie abnehmen. Dafür würden die Medien schon sorgen - durch Wiederholen des ewigen Mantras vom schuldigen Komplotteur. Auf dem Programm standen Kabale und Hiebe unter die Gürtellinie bis zum Rücktritt.

Doch das genügte nicht. Was noch fehlte, war der krönende Höhepunkt. Von der GPK beauftragt, die Öffentlichkeit von ihrem ausgewogenen, einseitigen Bericht zu informieren, trat Frau Meier-Schatz vor die sensationslüsternen Medien; eine strahlende Heldin, von deren Willenskraft das Wohl des Landes abhing. Vom Bericht selbst war wenig die Rede in dieser Pressekonferenz. Die Medien waren Schuld, sie stellten nicht die richtigen Fragen. Doch Frau Meier-Schatz liess sich nicht beirren. Sie breitete sich genüsslich aus über das nicht einmal im Original vorliegende angebliche Beweismaterial, von mehreren Unterschriften säuselte sie, von der denkwürdigen Konkordanz zwischen realen Geschehnissen und Tagebucheintragungen, berichtete in heiterster Stimmung von einem Geheimtreffen in einer Bündner Burg, wo rogeschachert und räzünselt worden sei, ging anklagend über zu sinnträchtigen Initialen und machte der Öffentlichkeit hemmungslos ein C und ein B für ein U vor.

Die Wirkung übertraf alles, was sich die Gerechten erhofft hatten: Ein Wirbelwind noch nie dagewesenen Ausmasses sauste durch Satelliten, Röhren und Druckerpressen und stellte Blocher endlich an den Pranger. Die SVP stand am Abgrund. Und ihr, der furchtlosen Heldin aus dem St. Galler Land, stand das Pantheon der Unsterblichkeit offen, weil sie ein angeblich nicht konkordantes Regierungsmitglied zur Strecke gebracht hatte. Halleluja! Das Land war gerettet. Die Kollegialität hatte wieder einmal triumphiert.

Leider brachte der hier vor ein paar Tagen immunisierte Christoph Mörgeli kurz darauf die Originale der Holenweger-Papiere mitsamt Flipcharts an die Öffentlichkeit und zog der Heldenfigur ihren Marmorsockel unter den Füssen weg. Völlig stillos, ohne Sinn für Gerechtigkeit, organisierte er einfach eine Pressekonferenz und liess die Klimax der Tragödie platzen. Die Heldin hüllte sich erbost in Schweigen und wendete verbittert das Gesicht ab. Undank war der Welten Lohn. Um zu verhindern, dass noch weiteres Unrecht an ihr geschehe, beraten wir uns heute hier, denn die Kämpferin für das Gute kann nur durch eine Immunspritze gerettet werden.

Rufen wir uns ein letztes Mal die Sachlage in Erinnerung. Bei Toni Brunner liegt kein Antrag des Staatsanwalts aufgrund eines berechtigten Verdachts vor. Keine Drittpersonen sind zu Schaden gekommen. Nichts drang an die Öffentlichkeit, und der strafrechtliche Charakter ist mehr als diskutabel. Er soll nicht immun gemacht werden. Bei Frau Meier-Schatz liegt ein klarer Antrag des Staatsanwaltes aufgrund eines berechtigten Verdachts vor, möglicherweise kamen Dritte zu Schaden, die Gewaltentrennung wurde zur Gewaltenfusion, das Amtsgeheimnis zu einem Allerweltswissen, und der strafrechtliche Charakter der Anklage ist unbestritten. Sie soll der Mehrheit der Kommission zufolge unbedingt immun gemacht werden, denn die beiden Fälle seien nicht vergleichbar, sagt man uns. Toni Brunner ist als Repräsentant des Bösen schuldig, ob mit oder ohne Schuld. Frau Meier-Schatz handelte im Auftrag des Guten, darum ist sie mit oder ohne Schuld unschuldig zu sprechen.

Um zu diesem Schluss zu kommen, hat die Kommission für Rechtsfragen es nicht einmal für nötig befunden, die Protokolle der GPK zu begutachten, aus denen leicht ersichtlich gewesen wäre, dass Frau Meier-Schatz zwar den Auftrag hatte, an der ominösen Pressekonferenz den GPK-Bericht vorzustellen, jedoch keineswegs auf juristisch zweifelhaftem Weg erhaltenes und noch nicht ausgewertetes Material publik zu machen, von dem noch nicht einmal die Originale vorlagen.

Die hohe Kunst der Verdrehung, sie werde hier zur Tat; denn über die Immunität entscheidet das Lager der Gerechten, das in diesem Parlament eindeutig die Mehrheit besitzt. Tun Sie, was Sie nicht lassen können, verehrte Kolleginnen und Kollegen, heben Sie bei Herrn Brunner auf und bei Frau Meier-Schatz nicht, wenn Sie meinen, dass unsere [PAGE 565] Mitbürger deswegen endlich wieder an die Gerechtigkeit und die Unparteilichkeit der Parteienlandschaft glauben werden. Stellen Sie Brunner kalt, und immunisieren Sie Meier-Schatz. Damit diskreditieren Sie sich nur selbst, und die Nachwelt wird darüber höchstens den Kopf schütteln. Ich danke fürs Nichtzuhören.