Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-03-01
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-01
Wortprotokoll
Ich lege gerne meine Interessen offen, sofern sie noch nicht bekannt sind. Ich habe einige Mandate im Pensionskassenbereich. Selbstverständlich bin ich, wie die meisten von Ihnen, auch einer Pensionskasse angeschlossen. Jeder von Ihnen wird damit wahrscheinlich auch betroffen sein.
Im Namen der SVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch gleich meinen Minderheitsantrag zu Artikel 17a vertreten, das läuft ja ineinander hinein; es wurde auch schon darauf Bezug genommen.
Die Zeit läuft leider gegen die Schweiz, unser Finanzplatz verliert laufend Marktanteile. Sowohl in Europa als auch weltweit hat sich der Marktanteil der Schweiz am Wertschriftenhandel in den letzten Jahren auf einen Drittel verringert, wenn ich das mit dem Höchststand vergleiche. Monatlich ziehen sich ausländische Gesellschafen von der Schweizer Börse zurück. Man kauft die Wertschriften ja billiger ohne Stempel im Ausland, die Umsätze sind teilweise sehr gering. Bei der Platzierung von internationalen Anleihen hat sich der Schweizer Marktanteil ebenfalls auf einen Drittel verringert, und im Devisenhandel hat er sich etwas mehr als halbiert. Es ist also dringend notwendig, dass wir etwas tun, damit wenigstens die verbliebenen Geschäfte optimale Rahmenbedingungen vorfinden.
Ich spreche jetzt zu Artikel 17a: Sie alle wissen, dass die Schweizer Pensionskassen und Anlagestiftungen dem Bund für ihre Wertschriftentransaktionen jedes Jahr 150 bis 250 Millionen Franken Stempelabgaben abliefern müssen. Was mich dabei am meisten stört, ist die Tatsache, dass ausländische Pensionskassen von dieser Abgabe befreit sind. Einmal mehr werden wir Schweizer im eigenen Lande schlechter gestellt als die Ausländer. Deshalb beantrage ich Ihnen eine Befreiung der Schweizer Pensionskassen und Anlagestiftungen von der Stempelabgabe.
Es wurde vom Kommissionssprecher auch schon in der Einleitung gesagt, dass die Anlagestiftungen allenfalls unter das neue Kapitalanlagegesetz gestellt werden. Sie selber wollen das ja; damit werden sie den Anlagefonds gleichgestellt. Für mich bedeutet das, dass sie dann auch von den Stempelabgaben befreit werden.
Wenn wir sie heute schon in diesem Gesetz im gleichen Aufwisch davon befreien, nehmen wir diese Ausnahme eigentlich nur vorweg. Wir verhindern damit eine Abwanderung solcher kollektiver Anlageeinrichtungen ins Ausland.
Es wurde gesagt, dass wir diesen Vorstoss schon einmal abgelehnt haben. Das trifft nicht zu. Ich habe einmal eine Motion gemacht. Sie hier im Saal haben damals zugestimmt. Ich war dann einzig bereit, im Rahmen des Steuerpaketes auf diese Befreiung zu verzichten, damit wir das Fuder nicht überladen und weil versprochen wurde, dann im Rahmen des Kapitalanlagegesetzes auf diese Frage zurückzukommen.
Ich beantrage Ihnen deshalb nochmals im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten. Unsere Fraktion unterstützt auch meinen Minderheitsantrag.