Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2005-03-01
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-01
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, mit diesem Geschäft befasste sich das Parlament bereits früher schon mehrmals, zuletzt im Rahmen des Steuerpaketes. Da wollte man die dringlichen Bundesbeschlüsse vom 19. März 1999 und vom 20. Dezember 2000 ins ordentliche Recht überführen. Dabei wurden in den Beratungen zum Steuergesetz noch verschiedene, zum Teil geringfügige Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen.
Nachdem das Steuerpaket in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 Schiffbruch erlitt - nicht etwa wegen dieses Stempelsteuerteils - und weil die erwähnten dringlichen Bundesbeschlüsse bis Ende 2005 befristet sind, beschloss der Bundesrat am 18. August 2004, diesen völlig unbestrittenen Teil des Steuerpaketes unverändert zu übernehmen und dem Parlament dessen Überführung ins ordentliche Recht zu beantragen. In den Finanzplanzahlen bis 2008 wurden die Mindereinnahmen von jährlich zirka 310 Millionen Franken zu einem grossen Teil bereits berücksichtigt. Mit anderen Worten: Die Vorlage bezweckt, die dringlichen Erlasse durch die vom Parlament am 20. Juni 2003 gutgeheissene Gesetzesänderung abzulösen. Weil der Bundesrat die Vorlage wortwörtlich übernahm und dieser Teil sowohl in den Kantonen als auch in der Auseinandersetzung im Vorfeld der Abstimmung vom 16. Mai 2004 unbestritten war, wurde auf eine neuerliche Vernehmlassung verzichtet, was sicher zu verantworten war.
Im Ständerat als Erstrat war dieses Geschäft völlig unbestritten und wurde mit 38 zu 0 Stimmen einstimmig angenommen.
Welche Ziele sollen nun mit der Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht und mit den geringfügigen Anpassungen erreicht werden?
1. Der Finanzplatz Schweiz soll gleich lange Spiesse wie jene der ausländischen Konkurrenten erhalten. Damit verbunden sind auch Arbeitsplätze, welche in der Schweiz erhalten werden sollten.
2. Mit der Befreiung der Anlagefonds von der Steuerpflicht werden diese nicht mehr wie Effektenhändler besteuert. Diese Massnahme wurde notwendig, um im internationalen Wettbewerb überhaupt noch bestehen zu können. Da Luxemburg zum Beispiel hier die Weichen noch konsequenter zugunsten der Anlagefonds gestellt hat, werden wir auch mit den in dieser Vorlage getroffenen Massnahmen das Niveau von Luxemburg noch nicht erreichen können. [PAGE 28]
3. Mit verschiedenen kleineren Massnahmen sollen weitere steuerliche Erleichterungen greifen. So sollen etwa die inländischen Gemeinwesen nur noch als Effektenhändler gelten, wenn sie in ihrer Rechnung mehr als 10 Millionen Franken an steuerbaren Urkunden ausweisen. Weiter sollen ausländische Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind, von der Umsatzabgabe befreit werden. Dazu gehören auch die ausländischen konsolidierten Gesellschaften. Und schliesslich soll der Handel von Wertschriften mit ausländischen Banken und Börsenagenturen generell befreit werden. Im Gegensatz zu den Anlagefonds sollen die Ausgleichskassen der AHV und der ALV nicht mehr als Effektenhändler gelten. Schliesslich soll auch - dies vor allem als Erleichterung für mittlere Unternehmungen - die für die Ausgabe von Aktien und GmbH-Anteilen geltende Freigrenze bei der Emissionsabgabe von heute 250 000 auf 1 Million Franken erhöht werden.
In den Beratungen zu diesem Geschäft in der WAK wurde noch bei weiteren Anlegern Handlungsbedarf festgestellt, so etwa bei den schweizerischen Pensionskassen und anderen Vorsorgeeinrichtungen, welche der BSV-Aufsicht unterstellt sind, oder bei Anlagestiftungen, an denen ausschliesslich Pensionskassen beteiligt sind. Diese Anleger sind in einem Antrag Kaufmann angeführt, den Sie in Ihren Unterlagen als Minderheitsantrag finden. Der Bundesrat und die Mehrheit der WAK lehnen jedoch diesen Antrag mit folgender Begründung ab:
1. Damit käme eine zusätzliche Kategorie in den Genuss von Erleichterungen, es wäre mit zusätzlichen Ausfällen von etwa 200 Millionen Franken zu rechnen. Damit wäre auch eine neue Vernehmlassung unumgänglich. Dies wiederum würde zu einer derart massiven Verzögerung führen, dass bis zum Ablauf der Befristung Ende 2005 keine Überführung der dringlichen Bundesbeschlüsse ins ordentliche Recht möglich wäre.
2. Damit entstünde eine Differenz zum Ständerat, welche ebenfalls zu unerwünschten Verzögerungen führen würde.
3. Die teilweise berechtigten und anerkannten Anliegen von Kollege Kaufmann sollen in eine separate Vorlage aufgenommen und bei der vorgesehenen Revision des Anlagefondsgesetzes behandelt werden.
Die WAK beantragt Ihnen mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die im Vergleich mit dem Steuerpaket unveränderte Vorlage einzutreten. Den Minderheitsantrag Kaufmann lehnte die Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Schliesslich beantragt Ihnen die WAK mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Vorlage, welcher der Ständerat einstimmig zugestimmt hat, zu genehmigen.