Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2005-03-01
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Sie erinnern sich, als vor zwei Jahren die sogenannte Lehrlings-Initiative zur Abstimmung gelangte, da haben sich die meisten von uns in diesem Abstimmungskampf engagiert - allerdings nicht alle mit den gleichen Vorstellungen und den gleichen Parolen. Gemeinsam haben wir uns aber überlegt, wie in der heute veränderten Situation auf dem Lehrstellenmarkt und in diesem ganzen Umfeld die Attraktivität für die Lehrlingsausbildung gesteigert werden könnte. Ich habe damals in den Diskussionen mit Gewerbetreibenden, welche Lehrlinge ausbilden, immer wieder die Anregung mitbekommen, es wäre eigentlich folgerichtig, wenn die Lehrlingsausbildung mindestens als ein Sekundärkriterium bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen mitberücksichtigt werden könnte.
Genau dieses Anliegen nimmt meine parlamentarische Initiative jetzt auf. Das Anliegen fusst also auf einer Diskussion mit vielen betroffenen Betrieben und hat entsprechend auch die nötige Verankerung in Gewerbe und Wirtschaft. Es würde wohl zu weit führen, wenn ich Ihnen die Vorzüge unseres Berufsbildungssystemes darlegen würde. Zudem wissen Sie ja auch alle bestens Bescheid über das Lehrlingswesen in der Schweiz. Tatsache ist und bleibt, dass die Wirtschaft allgemein - speziell aber jeder Betrieb, der Lehrlinge ausbildet - einen grossen Beitrag leistet in den Bestrebungen, den Berufsnachwuchs in der Schweiz zu fördern. Das neue Berufsbildungsgesetz trägt diesen Absichten durchaus Rechnung. Man hat allerdings in der Beratung dieses neuen Gesetzes verpasst, Rahmenbedingungen für die Ausbildungsbetriebe in anderen Erlassen noch flankierend zu verbessern. Mein Anliegen wäre wohl schon vor drei, vier Jahren, hätte ich es damals eingebracht, auf fruchtbaren Boden gefallen. Nach dem Motto "Besser spät als nie" und eben animiert durch die vielen geschilderten Anregungen aus der Basis, habe ich die vorliegende Initiative verfasst.
Die WAK hat im Vorfeld ihrer Beratung der Initiative auch je ein Schreiben vom Schweizerischen Gewerbeverband und von der Dachorganisation der Schweizer Bauern erhalten. Darin äussern sich beide Organisationen positiv zum Anliegen der Initiative. Es bleibt festzuhalten, dass unser Submissionswesen mit einem zusätzlichen Vergabekriterium ja nicht auf den Kopf gestellt wird. Aber es ist an der Zeit, die aktuelle Situation der Lehrlingsausbildung, welche in Bezug auf den Lehrstellenmarkt wohl weiter anhalten wird, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen angemessen zu berücksichtigen. Im Übrigen hat am 9. Juli 2003 das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in einem Urteil festgehalten, dass der Einbezug der Lehrlingsausbildung als Zuschlagskriterium grundsätzlich zulässig sei.
Sie werden in der anschliessenden Diskussion - die Kommissionssprecher haben bereits darauf hingewiesen - Argumente zu den WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen hören, die gegen mein Anliegen sprechen. Man wird sagen, es liege quer in der WTO-Landschaft. Dem halte ich entgegen, dass die allermeisten öffentlichen Aufträge - ich behaupte, es seien in der Schweiz über 90 Prozent - überhaupt nicht nach WTO-Richtlinien ausgeschrieben werden, weil sie die Beitragslimite überhaupt nicht erreichen. Zudem beteiligen sich ausländische Anbieter eher selten an grossen Submissionen in der Schweiz. Letztlich trifft die Schweiz keine Schuld, wenn andere Länder ein anderes oder überhaupt kein Berufsbildungssystem haben. Es hätte sein können, dass sie unser System übernehmen.
Darf ich zum Schluss noch darauf hinweisen, dass in der Zwischenzeit, zwischen der Beratung in der WAK und heute, sogar der Bundesrat sich diesem Thema gewidmet hat? Er hat an den Von-Wattenwyl-Gesprächen mit den Bundesratsparteien die Problematik der Jugendarbeitslosigkeit als ein Schlüsselthema für die Zukunft diskutiert. Somit steht meine parlamentarische Initiative sehr gut in der politischen Landschaft.
Ich bitte Sie, geben Sie der parlamentarischen Initiative Folge.