Leu Josef · Nationalrat · 2005-03-01
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-01
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Zisyadis verlangt, dass zusätzlich zum 1. August, also dem Bundesfeiertag, sechs weitere Feiertage, nämlich Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag und Weihnachten, in Artikel 110 der Bundesverfassung aufgenommen werden. In ihren Beratungen, welche am 13. September des vergangenen Jahres zu dieser Thematik stattgefunden haben, hat die Kommission folgende Erwägungen gemacht:
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Sie ist der Meinung, dass Artikel 20a des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel klar festlegt, dass die Kantone höchstens acht Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen können. 21 Kantone schöpfen diese Bestimmung voll aus. In den meisten Kantonen gelten damit die von der parlamentarischen Initiative Zisyadis genannten Feiertage als Ruhetage. Die Kommissionsmehrheit erachtet es deshalb für nicht notwendig, die erwähnten Feiertage in der Verfassung festzuschreiben. In jenen Kantonen, in denen nicht alle von der parlamentarischen Initiative Zisyadis genannten Feiertage als Ruhetage gelten, sind andere, meist konfessionelle Feiertage den Sonntagen gleichgestellt. Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission befürwortet, dass diese kantonalen und regionalen Unterschiede, welche der kulturellen Diversität in der Schweiz gerecht werden, weiterhin ermöglicht werden.
Umgekehrt ist die Kommissionsminderheit der Ansicht, dieser Initiative sei Folge zu geben, um so dem Erhalt einer minimalen Zahl von offiziellen Feiertagen durch die Verfassung Nachachtung zu verschaffen. Dies sei bis anhin durch die Kann-Formulierung in Artikel 20a des Arbeitsgesetzes nicht genügend gewährleistet. Die Kommissionsminderheit will so einem zunehmenden Eingriff der Wirtschaft in das soziale und kulturelle Leben Einhalt gebieten.
Ein weiteres Argument war, dass in Anbetracht der Mobilität der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zudem Unterschiede zwischen den kantonalen Regelungen ausgeräumt [PAGE 50] werden sollten, da diese zu Schwierigkeiten bei der Planung des Familienlebens führen können.
Abschliessend beantrage ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.