Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-03-01

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-03-01

Wortprotokoll

Wir empfehlen Ihnen ebenfalls Zustimmung. Es ist ja nicht so, dass es etwa die Hilfswerke sind, die der Schweiz diese Gesetzgebung aufdrängen, sondern es ist die Finanzmarktlogik selber, die die schweizerische Gesetzgebung zwingt, hier zu normieren. Wir haben ja in der Kommission gehört, an sich erfolge diese Gesetzgebung eher mit Verspätung als in Vorauseilung. Das heisst, offenbar hat der Finanzplatz ein Problem. Der Finanzplatz hätte ein grosses Problem, würden wir heute dem Antrag der Kommission und des Bundesrates nicht folgen.

Wir sind mithin im Bereich einer - wie kann man sagen? - Selbstreinigung des Finanzmarktes selber. Wir müssen zur Kenntnis nehmen - vor allem die SVP-Fraktion muss zur Kenntnis nehmen -: Das internationale Finanzsystem funktioniert gewissermassen als autopoietisches Funktionssystem, das sich selber reguliert. Nationalstaatliche Ansprüche können Sie zwar in einem Rathaus vorbringen, aber sie sind nicht mehr sehr ergiebig, wenn die Hauptplayer in diesem Fight, dieser Selbstreinigung, nachgeben müssen und auch nachgeben wollen. Ich kann Ihnen versichern: Das Bankgeheimnis gibt es nicht, weil es in der Verfassung steht, sondern es gibt es in diesem Land so lange, als das internationale Finanzsystem, das ja an sich nichts gegen Bankgeheimnisse irgendwo auf der Welt hat, Bankgeheimnisse noch zulässt. Auch da ist Ihre politische Kraft viel geringer, als Sie meinen, weil das Globalsystem sich anders strukturiert, als es in Ihren Gehirnen fest verankert ist. In diesem Sinne ist die Gesetzgebung - wie soll ich sagen? - sinnvoll, weil es gar keinen anderen Weg gibt.

Ich muss aber etwas anderes sagen: Wir haben natürlich eine gefährliche Tendenz, wir haben die Tendenz, in anderen Rechtsbereichen des Strafrechtes einem gewissen Druck, nicht zuletzt amerikanischer Provenienz, nachzugeben. Die Ära Metzler hat sich sehr wohl durch eine Gesetzgebung ausgezeichnet, wo man sehr schnell - meiner Meinung nach auch von unserer Seite - mit zu geringem Widerstand legiferiert hat, in einem Bereich, wo man sich fragen muss, ob das überhaupt nötig ist.

Wenn wir hier zustimmen, heisst das in keiner Weise, dass wir bezüglich unserer Grundprinzipien des klaren Vorranges der Verfahrensrechte, der Unschuldsvermutung, des Persönlichkeitsschutzes und auch des Datenschutzes nachgeben werden. Hier stimmen wir zu, weil es ein Bereich ist, den die Finanzmärkte offensichtlich so lösen wollen. Aus einer Hilfswerkoptik zum Beispiel, aus einer Optik, die sich mit Recht Sorgen um den moralischen Ruf des Finanzplatzes macht, würde es wenig Sinn machen, hier eine andere Position einzubringen. Aber wir werden dann am Ball sein, wenn Sie meinen, auf strafprozessualer Ebene müsste in der gleichen Art dem Druck der Amerikaner nachgegeben werden, wie das im Rahmen der sogenannten Terrorismusgesetzgebung laufend passiert.

Vielleicht muss die SVP lernen: Die Welt ist nicht ganz so, wie sie denkt. Vielleicht muss sie ein bisschen besser beobachten und zur Kenntnis nehmen: Die Finanzmärkte haben in ihrer eigenen Legiferierung nicht sehr auf die Ratschläge der SVP gewartet.