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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2005-03-01

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-01

Wortprotokoll

Nachdem der Erstunterzeichner der Minderheit, Hanspeter Seiler, aus unserem Rat zurückgetreten ist, darf ich Ihnen unsere Gesichtspunkte vortragen.

Ähnlich wie in der von diesem Rat abgelehnten parlamentarischen Initiative Teuscher "Mehr Frauen in die Leitung von Aktiengesellschaften" (03.412) wird hier die Einführung einer gesetzlichen Quote für die Geschlechterverteilung in Verwaltungsräten gefordert. Dabei geht es aber nur um Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften, und zwar um solche mit Bundesbeteiligungen.

Verlangt wird eine Quote von mindestens 30 Prozent. Die Initiantin verlangt vom Bund, dass er bezüglich der Geschlechtergleichstellung eine Vorreiterrolle einnimmt. Anderseits stellen wir aber fest, dass heute Verwaltung und Privatwirtschaft zunehmend mit gleichen Massstäben gemessen werden. Der Minderheit erscheint es daher höchst fragwürdig, Aktiengesellschaften mit Bundesbeteiligungen gegenüber Gesellschaften ohne derartige Beteiligungen mit zusätzlichen gesetzlichen Auflagen und Anforderungen zu belasten. Der Bund hat ja durchaus die Möglichkeit - auch ohne festgeschriebene Quoten -, mit gutem Beispiel vorauszugehen und Kaderstellen in der Verwaltung, Geschäftsleitungen in Betrieben mit Bundesbeteiligungen oder reinen Bundesbetrieben mit qualifizierten Persönlichkeiten des untervertretenen Geschlechtes zu besetzen.

Die Idee, eine Abschwächung der proportionalen Untervertretung der Frauen in oberen und obersten Kadern anzustreben, wird auch von der Minderheit begrüsst. Wir halten aber den vorgeschlagenen Ansatz über Quoten für verfehlt. Führen wir neu Quoten ein, werden sämtliche Frauen in diesen Funktionen in Zukunft nur noch als Quotenfrauen wahrgenommen. Diese Gefahr besteht nun echt. Im Hintergrund wird immer die Frage offen bleiben, ob die Frau wegen ihrer Qualifikationen oder wegen der Quote gewählt worden ist. Dies hätte aber einen verheerenden Einfluss auf die Leistungsbeurteilung dieser Person. Wer will denn schon Quotenfrau sein für eine qualifizierte Aufgabe? Welche hochqualifizierte Frau will sich zusätzlich zu den bestehenden Hürden und Schwierigkeiten auch noch gegen einen im Raum stehenden Vorwurf, sie sei nur eine Quotenfrau, durchsetzen müssen?