Gross Andreas · Nationalrat · 2014-06-05
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-05
Wortprotokoll
Herr Lombardi hat seit zehn Jahren für ein Auslandschweizergesetz gekämpft, und was wir heute beraten, ist die Frucht seiner Arbeit. Die Vorlage wurde im Ständerat einstimmig angenommen. Es geht darum, alle Beziehungen, alle Existenzrealitäten der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland in einem Gesetz zusammenzufassen. Bisher waren die entsprechenden Bestimmungen auf verschiedene Erlasse und Verordnungen verteilt. Es gibt ungefähr 700 000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, Tendenz steigend, mit einer Dunkelziffer von etwa 20 Prozent. Davon haben sich etwa 140 000 auch im Stimmregister eingeschrieben. Etwa 30 000 Schweizerinnen und Schweizer verlassen jedes Jahr für eine gewisse Zeit das Land, und etwa 24 000 kommen jedes Jahr wieder zurück.
Wir wollten ein Gesetz machen, das alle individuellen und institutionellen Beziehungen von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland zusammenfasst. Ich komme zu den wichtigsten Änderungen, die dieses Gesetz zur Folge hat. Ich möchte aber noch vorausschicken, dass es nicht einfach nur eine Serviceleistung gegenüber den Auslandschweizerinnen und den Auslandschweizern ist, sondern dass gewisse Elemente, welche jetzt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, früher nur auf einer Verordnung des Bundesrates basierten, z. B. der konsularische Schutz. Im Übrigen haben wir selber erst kürzlich wieder festgehalten, dass wir nicht wollen, dass der Bundesrat Verordnungen macht, die auf der Verfassung fussen, sondern dass eben jede Verordnung eine gesetzliche Grundlage braucht. Das ist wichtig fürs Eintreten, und das ist auch der Grund, weshalb Eintreten in der Kommission mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr eindeutig beschlossen worden ist. Es ist so etwas wie eine gesetzgeberische Pflicht, die aus dem Legalitätsverständnis der letzten Jahre hervorgeht, dass wir ein Gesetz machen und nicht einfach akzeptieren, wie es 1967 noch der Fall war, dass der Bundesrat, basierend auf der Verfassung, Wichtiges direkt in einer Verordnung regeln kann.
Wir haben drei, vier umstrittene Punkte, auf die wir dann im Detail eingehen werden. Sollen die Schweizerschulen in das Gesetz integriert werden oder nicht? Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, das zu tun, weil wir in diesem Gesetz eben nicht nur individuelle, sondern auch institutionelle Aspekte verankert haben. Wir werden darüber dann diskutieren.
Beim zweiten umstrittenen Punkt sind wir im Unterschied zum Ständerat dem Bundesrat gefolgt, indem wir nämlich die Auslandschweizer ermutigen möchten, sich ins Auslandschweizerregister einzutragen; wir wollen sie aber nicht dazu verpflichten. Sie vergeben sich auch nichts, wenn sie es nicht tun. Sie sollen das im Notfall auch relativ schnell nachholen können, wenn sie das möchten. Vor allem aber wäre es ein Obligatorium, das man nicht sanktionieren könnte. Wir sollten kein Gesetz haben, in dem man Dinge vorschreibt, die ohne Nachteil und ohne Not, ohne Sanktion, einfach auch nicht berücksichtigt werden können.
Eine Neuerung, die wir in der Kommission entwickelt haben, ist hingegen, dass diejenigen, die sich dann auch eintragen, automatisch ins Stimmregister aufgenommen werden sollen. Es ist ein ganz grosser Vorteil, dass man sich nur einmal eintragen muss und nicht wie bisher zweimal, auch wenn das gewissen Kantonen nicht passt. Wir machen hier etwas im Interesse der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und auch im Interesse dessen, dass sie sich nach wie vor beteiligen können an dem, was in der Schweiz passiert. Denn viele von ihnen möchten ja mittel- und längerfristig wieder in die Schweiz zurückkommen. Aber auch darüber werden wir im Detail noch diskutieren.
Der dritte Punkt, den wir in der Kommission im Unterschied zum Ständerat festgehalten haben, ist: Wenn der Bund eine privatrechtliche Organisation unterstützt, die stellvertretend für mehr als eine halbe Million Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland agieren möchte, soll diese eine Vertretung haben. Die Organisation sollte sich aber auch bemühen, dass diese Vertretung demokratisch gewählt wird, d. h. eben wirklich repräsentativ ist und nicht nur einfach jene vertritt, die die Schweizerfahne, wie es Herr Fluri einmal gesagt hat, gerne ständig im Rucksack mit sich herumtragen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen einzutreten, und sie empfiehlt Ihnen, in der Detailberatung der Mehrheit zu folgen.