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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2014-06-05

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-05

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b und in Absatz 2 die Minderheiten Schenker Silvia zu unterstützen; das entspricht den Beschlüssen des Ständerates. Es geht um die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Bereits entschieden ist, dass die Niederlassungsbewilligung, der C-Ausweis, eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist. Damit diese erteilt werden kann, ist die Integration eine wichtige Voraussetzung. In Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b sind acht Jahre Aufenthaltsdauer als Voraussetzung für die Einbürgerung eingesetzt. Personen - und das ist das entscheidende Argument -, die sich um Integration bemühen, bekommen also einen Anreiz, vorwärtszumachen. Die SP hat bereits zu Beginn der Debatte zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes gesagt, dass dies ein zentrales Element, eine wichtige Voraussetzung für die Zustimmung zur Vorlage sei. Deshalb hält auch der Ständerat daran fest, und deshalb unterstützen wir die Position des Ständerates und die Position des Bundesrates.

In Artikel 9 Absatz 2 geht es um die Frage, welche Lebensjahre der Jugendlichen doppelt gezählt werden. Bedenken Sie bei diesem Entscheid, dass jede fünfte Person der rund 1,7 Millionen Ausländerinnen und Ausländer jugendlich ist. Die Statistik zeigt, dass die Einbürgerungsquote bei Personen zwischen 15 und 20 Jahren am höchsten ist. Bei der Lehrstellensuche und bei der ersten Anstellung spielt der rote Pass eine wichtige Rolle. Der rote Pass spielt aber auch im Sport eine Rolle. Denken Sie, vor der beginnenden WM, daran, dass in der Schweizer Fussball-Nationalmannschaft viele Migranten mitspielen, die in jungen Jahren eingebürgert worden sind. Unterstützen Sie darum das heute geltende Recht, also die Formulierung gemäss Ständerat und Minderheit Schenker Silvia.

Bei Artikel 18 Absatz 1 unterstützt die SP-Fraktion die Mehrheit. Die Mehrheit berücksichtigt die heutige Praxis in einigen Kantonen, die zwei Jahre als kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsdauer vorsehen. Sie berücksichtigt auch den Beschluss des Nationalrates und die Forderung der Kantone, vor allem der Halbkantone, die aufgrund ihrer gegenseitigen Nähe und Zusammenarbeit nur kurze kantonale Mindestaufenthaltsdauern festlegen. Denken Sie etwa an Basel-Stadt und Baselland, wo der Übergang, ob jemand in Basel-Stadt oder in Baselland wohnt, fast fliessend ist. Da spielt es eben eine Rolle, dass die Fristen kurz sind. Diese Formulierung ist ein Kompromissvorschlag, um den verschiedenen Anliegen Rechnung zu tragen.