Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2013-12-04
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-04
Wortprotokoll
Hinter diesen beiden Anträgen steckt die von der Minderheit begründete Skepsis gegenüber dem Risikoausgleich an sich. Ich möchte deshalb nochmals darauf eingehen.
In unserem heutigen Krankenversicherungsgesetz treffen zwei Systeme aufeinander: auf der einen Seite das System der privaten Versicherungen und auf der anderen Seite das System der Sozialversicherung. Das Grundgesetz privater Versicherungen ist, möglichst viele Versicherte zu haben, die zahlen, ohne dass sie Leistungen beziehen. Das Grundgesetz der Sozialversicherung ist die Einheitsprämie. Wenn man diese beiden Systeme verheiratet, dann entsteht daraus die Risikoselektion; das ist systembedingt. Was ist die Folge dieser Risikoselektion? Alle Anstrengungen konzentrieren sich auf die Optimierung der Versichertengruppe, und damit fällt das aus dem Radar, was wir eigentlich wollen, nämlich dass sich die Versicherer insbesondere um gute Behandlungen, um gute Qualität und um effektiven und effizienten Mitteleinsatz kümmern. Das Problem liegt darin, dass die Versicherer den Fokus auf die Risikoselektion und nicht auf die Optimierung der Behandlung legen.
Dagegen wollen wir etwas tun, und das ist das Ziel des Risikoausgleichs. Das Ziel dieser Vorlage ist, die Versicherer mehr dazu anzuhalten, sich um das, was erwünscht ist, also um gute Qualität, um gute und wirksame Behandlungsmodelle und um einen effektiven Mitteleinsatz, zu kümmern.
Wo liegt nun der Kern der Differenz? Die Minderheit sagt, die Risikoselektion an sich führe zu Kostensenkungen und zur Beschränkung der Mengenausweitung. Die Mehrheit aber sagt, dass erst die Beschneidung und Beschränkung der Risikoselektion zu einem effizienten Mitteleinsatz führe. Erst diese Beschränkung der Risikoselektion mache es für die Kassen attraktiv, sich für eine gute Qualität der Behandlungssysteme einzusetzen.
Auf der Basis dieser Gründe und Argumente hat sich die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen für die jetzige Mehrheitsfassung entschieden.