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de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-12-04

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-04

Wortprotokoll

Angesichts der heutigen Debatte ist es offensichtlich: Der bisherige Risikoausgleich hat sich nicht bewährt. Statt dass man nun aber daraus die Konsequenzen zieht und den Mechanismus als untauglich eliminiert, soll er im Gegenteil noch ausgebaut und verkompliziert werden. Der Risikoausgleich wurde bereits mehrfach korrigiert und weiterentwickelt - man könnte auch sagen: verschlimmbessert -, zuletzt mit der neuen Spitalfinanzierung. Wirkung und Folgen dieser Weiterentwicklung sind noch unbekannt. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse, es sind keine Fakten und keine Evaluationen verfügbar - und schon will man wieder weiterbasteln.

Im Rahmen der Managed-Care-Vorlage war der Ausbau des Risikoausgleichs auch schon debattiert worden. Er wurde damals in die Vorlage eingebaut und war im Sinne einer Kompromisslösung und ohne Begeisterung, auch seitens unserer Fraktion, weitgehend akzeptiert. Nun wissen wir, dass die Managed-Care-Vorlage vom Volk verworfen wurde. Dessen ungeachtet werden die Elemente der damaligen Vorlage nun einfach scheibchenweise wieder zur Debatte gestellt. Man geht damit schrittweise in Richtung Einheitskasse, die wir wohl mehrheitlich in diesem Rat nicht wollen. Der Volkswille erfährt in dieser Hinsicht wieder einmal wenig Wertschätzung.

Der Risikoausgleich zielt im Wesentlichen auf eine Beschränkung des Wettbewerbs ab. Man kann das schönreden, in der Wirkung bleibt es so. Dennoch ist es unter den Experten weitestgehend unbestritten, dass eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen am ehesten durch mehr Markt und mehr Wettbewerb erreicht werden könnte. Man kann den Ausbau des Risikoausgleichs aus dieser Optik getrost als kontraproduktiv bezeichnen. Ein weiterer Ausbau des Risikoausgleichs bedeutet auch, dass der Anreiz zu Effizienzsteigerungen, zum Beispiel durch innovative Behandlungsmodelle, gerade in jenen Fällen sinkt, die am meisten Kosten auslösen. Die Leistungserbringer bekommen die Behandlungskosten ohnehin vergütet. Die Krankenkassen kümmert es auch wenig; der Risikoausgleich entlastet sie davon, eigene Anstrengungen zur Kostensenkung zu unternehmen.

Umverteilung - und "Risikoausgleich" ist nur eine andere Vokabel für Umverteilung - hat sich noch nie als taugliches Korrekturinstrument erwiesen, wenn an der grundsätzlichen, marktorientierten Ausrichtung des Gesundheitswesens, wie es unser KVG vorsieht, festgehalten werden soll.

Es ist auch der SVP-Fraktion klar, dass der bisherige Mechanismus des Risikoausgleichs, obwohl systemfremd, nicht mehr eliminiert werden kann. Einen weiteren Ausbau, eine weitere Verschlimmbesserung jedoch lehnen wir ab.

Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit Bortoluzzi zu unterstützen.