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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2013-12-04

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-12-04

Wortprotokoll

Die Lebens- oder besser Leidensgeschichte der ohne Delikte und ohne Rechtsschutz vor 1981 sogenannt administrativ versorgten Menschen ist eines der dunkelsten Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte. Den betroffenen Menschen wurde schwerstes Unrecht zugefügt. Viele von ihnen waren ohne Delikte in Straf- und Arbeitserziehungsanstalten eingesperrt, darunter auch viele junge Frauen, die aufgrund einer Schwangerschaft oder eines etwas nonkonformistischen Verhaltens in die Frauenanstalt Hindelbank eingewiesen worden waren. Den Betroffenen wurden ohne Rechtsschutz die elementarsten Grundrechte verwehrt. Sie sassen unschuldig hinter Gittern, ihnen wurde eine gute Ausbildung verwehrt, und viele der betroffenen Menschen leiden noch heute unter den Traumata der gesellschaftlichen Stigmatisierung und an den gravierenden Folgen des erlittenen Unrechts.

Es ist das Verdienst der Betroffenen und ihrer Organisationen, dass sie das Unrecht öffentlich gemacht und uns die Dimensionen, die Traumatisierungen und ihre Folgen für uns aufgezeigt haben. Das braucht viel Kraft, und das braucht viel Mut.

Erst mit der offiziellen Anerkennung des begangenen Unrechts und mit einer Rehabilitierung können solche Grundrechtsverletzungen produktiv aufgearbeitet werden. Erst so ist ein produktiver Umgang mit der Vergangenheit möglich und kann die Aufarbeitung der Traumata beginnen. Dies ist nicht nur für die Betroffenen ein ganz wichtiger Schritt, sondern es ist auch ein wichtiger Schritt für unseren Staat. Das ist zentral.

Ein wichtiger Schritt war auch die offizielle Entschuldigung vonseiten des Bundesrates durch die Vorsteherinnen des EJPD, durch Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf im Jahr 2010 und durch Frau Bundesrätin Sommaruga in diesem Jahr. Damit ist es aber bei Weitem nicht getan. Es ist das Verdienst der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Paul, dass sie die Rehabilitierung der administrativ versorgten Menschen formaliter eingeleitet hat. Es ist auch das Verdienst verschiedener Vorstösse - ich möchte an die Anstrengungen unserer Kollegin Jacqueline Fehr erinnern -, die Dimension dieses Unrechts aufgezeigt zu haben.

Das Resultat ist nun das Bundesgesetz, über das wir heute beraten. Es bezweckt, dass denjenigen Menschen Gerechtigkeit widerfährt, die vor 1981 administrativ versorgt und in eine Anstalt eingewiesen worden sind. Das Gesetz drückt formell das Bedauern der Bundesversammlung gegenüber den betroffenen Menschen aus. Es beinhaltet drei Aspekte, die ich nur kurz erwähnen möchte, nachdem die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher schon darauf hingewiesen haben.

1. Das Gesetz regelt die formelle Anerkennung des aus heutiger Sicht unrechtmässigen Verhaltens der Behörden, welche die administrative Versorgung veranlasst haben. Unrechtmässig war dabei die Versorgung an sich oder die Art des Vollzugs. Das gilt namentlich für Menschen, die ohne Strafurteil in eine Strafanstalt eingewiesen wurden.

2. Das Gesetz sieht die wissenschaftliche Aufarbeitung der administrativen Versorgungen und anderer Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen durch Behörden vor. Bislang erfolgte die Aufarbeitung nur sehr punktuell. Die SP-Fraktion unterstützt hier ganz klar den Antrag der [PAGE 1982] Kommissionsmehrheit. Wir erachten die Aufarbeitung bloss in historischer Hinsicht als ungenügend. Zudem sollen auch andere fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen durchleuchtet werden. Wir begrüssen es sehr, dass dafür eine Expertenkommission eingesetzt wird.

3. Das Gesetz regelt die Akteneinsicht. Die Betroffenen bzw. deren Angehörige haben ein Recht auf einfachen und kostenlosen Zugang zu den sie betreffenden Akten. Der Zugang wird durch die kantonalen oder kommunalen Behörden sichergestellt. Die Anlaufstellen sind in der Mehrzahl der Kantone die Opferhilfestellen. Wir sind jetzt daran, uns in der Durchsetzung der Akteneinsicht zu üben; es ist nicht immer ein einfaches Unterfangen.

Die formelle Anerkennung des begangenen Unrechts mit dieser Vorlage ist aber aus Sicht der SP-Fraktion erst ein erster Schritt. Nicht enthalten ist darin die finanzielle Abgeltung des erlittenen Unrechts. Das ist eine ganz komplexe Frage, aber für die SP-Fraktion ist klar, dass auch die finanzielle Frage durch die öffentliche Hand und durch die Behörden und beteiligten Organisationen zu regeln ist. Es ist ausser Zweifel, dass viele der betroffenen Menschen grosse materielle Schäden erlitten haben. Sie konnten keine richtige Berufsausbildung absolvieren, hatten in der Folge aus diesem Grund tiefe Löhne und nur eine ungenügende Altersvorsorge. Ich verstehe persönlich die Enttäuschung vieler Betroffener, dass die Frage der finanziellen Entschädigung in dieser Vorlage nicht geregelt ist. Es ist jetzt Aufgabe des runden Tisches und der Politik aller Ebenen, vor allem auch der Kantone und der Gemeinden, die Frage der finanziellen Abgeltungen zu regeln. Die SP-Fraktion dankt der Justizministerin, dass sie mit der Einsetzung des runden Tisches nicht nur die Möglichkeit geschaffen hat, alle betroffenen Stellen an einen Tisch zu bringen, sondern dass damit auch die Voraussetzungen für eine Institution geschaffen worden sind, die sich mit der hochkomplexen rechtlichen Frage der finanziellen Abgeltung befassen und dafür einsetzen wird, hier eine einvernehmliche Lösung zu finden, und zwar bald.

Hiermit möchte ich im Namen der SP-Fraktion allen Betroffenen und den beteiligten Organisationen danken, dass sie an die Öffentlichkeit getreten sind, dass sie für ihre Rechte kämpfen und dass sie die Kraft dafür aufbringen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und im Sinne der Kommissionsmehrheit zu beschliessen.

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