AB 150152
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Artikeln 15 bis 17. Diese Artikel sind ein Kernstück des KVAG, denn sie sollen verhindern, dass wir je wieder in die Lage geraten, dass die Versicherten einzelner Kantone Hunderte von Millionen Franken zu viel oder zu wenig an Prämien bezahlen, wie es in den Jahren 1996 bis 2011 passiert ist.
In Artikel 15 wird die Prämiengenehmigung umschrieben. Die Aufsichtsbehörde prüft die Prämie in Bezug auf die Solvenz des Versicherers und die Interessen der Versicherten. Sie kann die Genehmigung verweigern, wenn die Prämien etwa die Kosten nicht decken, in unangemessenem Ausmass darüberliegen oder zu übermässigen Reserven führen. Der Ausgleich von deutlich zu hohen Prämien hat im Folgejahr zu erfolgen. Die Höhe ist explizit auszuweisen. Dieser Ausgleich hat grundsätzlich das Gleichgewicht zwischen Kosten und Prämien wiederherzustellen.
Damit ist in Artikel 16 der Ausgleichsmodus festgelegt, sodass Artikel 17 gestrichen werden kann.