AB 150160
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18
Wortprotokoll
Ich spreche hier zu Artikel 25 Absatz 2: Wir haben in Absatz 2 mit diesem Zusatz Kohärenz zu Artikel 33 Absatz 4 - er folgt weiter hinten - hergestellt, in dem unter anderem steht: "Die Kosten können dem kontrollierten Unternehmen belastet werden, insbesondere wenn bei der Kontrolle Unregelmässigkeiten oder gesetzeswidrige Handlungen festgestellt werden."
Es ist also zweckmässig, hier auch nicht die absolute Form zu wählen, wonach die geprüfte Krankenkasse die Kosten trägt, sondern anzufügen, dass in Ausnahmefällen die Aufsichtsbehörde die Kosten ganz oder teilweise erlassen kann.