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AB 150163

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-18

Wortprotokoll

Leider müssen wir diese Sessionswoche mit einem Nachruf beginnen. Wir gedenken heute des ehemaligen Ständeratspräsidenten Hans Munz, der am 4. März in seinem 97. Lebensjahr verstorben ist.

Hans Munz wurde 1967 von den Thurgauer Stimmbürgern als Vertreter der FDP in den Ständerat gewählt. Er vertrat seinen Kanton während 17 Jahren, bis 1983, im Ständerat. Zuvor war er bereits politisch aktiv, als Präsident der FDP Thurgau und als Mitglied des Grossen Rates, dem er von 1956 bis 1972 angehörte. Der Jurist und selbstständige Anwalt wirkte neben seinem Ständeratsmandat auch als Ersatzrichter am Bundesgericht. In den Siebziger- und frühen Achtzigerjahren engagierte er sich zudem als Verwaltungsratspräsident bei der Adolph Saurer AG in Arbon.

Unseren Rat präsidierte Hans Munz im Amtsjahr 1976/77 auf souveräne und überlegene Art. Sein Nachfolger, Robert Reimann, attestierte ihm einen gelegentlich etwas forschen, aber immer korrekten und unbeirrbaren Führungsstil. Hans Munz war ein angesehenes und profiliertes Mitglied des Ständerates. In den Debatten hielt er mit seiner Meinung nicht zurück und nannte die Dinge beim Namen. Jeglichen Opportunismus lehnte er ab. Seine klaren Voten hatten Gewicht. Sie waren geprägt von juristischem Sachverstand, auch von einer gewissen Schärfe, wenn es sein musste, sie waren aber nie verletzend.

Hans Munz war auch bekannt für seinen trockenen Humor, den er ab und zu in die Debatte einbrachte. Als Thurgauer war er sowohl verwurzelt als auch weitblickend. Er hatte einen realistischen Sinn für das Mass und das Mögliche. Sein Weltbild fusste auf den christlichen Werten, der Rechtsstaatlichkeit und der privaten Wirtschaft. In seiner Antrittsrede als Ratspräsident warnte Hans Munz davor, die Gesetzgebungsmaschinerie dauernd auf Hochtouren laufen zu lassen. Quantität ersetze gerade in der Gesetzgebung die Qualität nicht. Gesetzestexte sollten zudem nicht nur für Juristen, sondern auch für interessierte Bürger verständlich sein.

Hans Munz war ein sehr aktiver Ständerat: Er wirkte in zehn ständigen und in über zweihundert Ad-hoc-Kommissionen mit. 33-mal war er Kommissionspräsident, so etwa in der Kommission für Wissenschaft und Forschung, bei der Beratung des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht oder beim Beschluss zum Doppelspurausbau der BLS. Am Schluss seines Präsidialjahres, in dem er die Debatten zu leiten hatte und sich nicht daran beteiligen durfte, stellte er fest, dass sich im Rat teilweise eine sehr lebhafte Redelust entwickelt habe. Dazu gab er zu bedenken, "dass hin und wieder eine nicht gehaltene Rede mindestens so nützlich ist wie eine gehaltene oder umgekehrt, hin und wieder eine gehaltene weniger nützt als eine nicht gehaltene" (AB 1977 S 608).

Hans Munz wurde von seinen Kollegen nicht nur als ein kompetenter Sachpolitiker, sondern auch als belesener, offener Gesprächspartner und guter Kollege wahrgenommen. Er schätzte die Geselligkeit im kleinen Kreis und verbrachte seine freie Zeit gerne mit Wandern, mit der Familie oder mit seinem Hobby, der Philatelie.

Wir werden Hans Munz als hochgeachtete Persönlichkeit und Ständeratskollegen in guter Erinnerung bewahren. Im Namen des Ständerates möchte ich seiner Familie von Herzen mein tiefstes Beileid aussprechen.

Die Trauerfeier findet am Dienstag, 26. März 2013, um 14 Uhr in der evangelischen Kirche von Amriswil statt. Unser erster Vizepräsident, Hannes Germann, wird den Ständerat dort vertreten.

Ich bitte Sie und die Besucher auf der Tribüne, sich zu erheben und des Verstorbenen in einem Moment des Schweigens zu gedenken.

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Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen

L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt