Lexipedia

AB 150166

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-18

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 22. Januar 2013 die Motion Darbellay 12.3609, "Solidaritätsprinzip der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht strapazieren", geprüft und beantragt Ihnen einstimmig, diese anzunehmen.

Die Motion verlangt vom Bundesrat die Streichung von Artikel 2 Absatz 4bis der Verordnung über die Krankenversicherung. Ausländische Dozierende und Forschende, die sich im Rahmen einer bezahlten Lehr- und Forschungstätigkeit in der Schweiz aufhalten, sollen ohne Ausnahmen der Versicherungspflicht des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung unterstellt werden, wie alle anderen Personen, die sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhalten. Bisher konnten sie von einer Ausnahmeregel profitieren. Sie mussten zwar auch bisher eine Versicherung abschliessen, die für Behandlungen in der Schweiz einen gleichwertigen Versicherungsschutz bietet. Das musste aber keine offizielle Krankenkasse sein, es konnte auch irgendeine Versicherung sein, die sich auf ausländische Studierende und Dozenten beschränkt. Damit mussten keine Risikoabgaben bezahlt werden, und die Versicherungsprämien lagen so wesentlich tiefer.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, da damit die Solidarität unter allen in der Schweiz wohnhaften Personen im Bereich der sozialen Krankenversicherung gestärkt wird. Da Dozierende und Forscher aus dem Ausland häufig in Begleitung ihrer Familien in die Schweiz kommen, hier Wohnsitz nehmen und ihren beruflichen, familiären und sozialen Lebensmittelpunkt hierher verlegen, müssten sie auch in Bezug auf die Krankenversicherung gleiche Bedingungen haben.

Der Nationalrat nahm die Motion in der Herbstsession ohne Gegenstimme an. Die SGK Ihres Rates teilt die Argumente des Motionärs und diejenigen des Bundesrates. Sie befürwortet klar, dass diese Besserstellung gegenüber Schweizer Dozierenden und Forschern abgeschafft und die Befreiung aufgehoben wird, zumal diese Leute Anspruch auf gleiche Leistungen haben.

Die Kommission ist überzeugt, dass die Anzahl der Versicherungsbefreiungen auf ein Minimum beschränkt sein müsste, und bittet Sie einstimmig, diese Motion anzunehmen.