Aebischer Matthias · Nationalrat · 2014-03-12
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Ich spreche hier, wie von Edith Graf-Litscher angekündigt, für die Zweidrittelmehrheit der SP-Fraktion, welche auf die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes nicht eintreten wird.
Dieses Nichteintreten basiert auf zwei Hauptgründen:
1. Die Vorlage ist ein Eingriff in die Grundrechte. Mit dem jetzigen Personenbeförderungsgesetz werden in der Schweiz alle Personen befördert. Auch wenn ich mit meinen Kindern von den zweiwöchigen Alpferien stinkend nach Hause fahre, das Postauto und der Zug müssen uns mitnehmen. Ich darf auch in den Zug, wenn ich ein, zwei Bier zu viel getrunken habe, denn in der Schweiz gilt die Beförderungspflicht. Das ist gut so, und das muss so bleiben. Machen wir nun eine Ausnahme für Sportfans, dann dürfen morgen auch Konzertbesucher nur noch einen ganz bestimmten Zug nehmen, übermorgen werden friedliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der 1.-Mai-Feier von der Fahrt im Zug ausgeschlossen, überübermorgen sind es dann ethnische Gruppierungen. Das wollen wir nicht.
2. Die Umsetzung ist schlichtweg nicht realisierbar. Geplant ist, dass Sportfans bei gewissen Spielen nur noch mit einem ganz bestimmten Zug anreisen dürfen. Der Zugang zu den normalen Zügen ist ihnen dann verboten. Das heisst, irgendjemand muss im Bahnhof entscheiden, wer nun ein Sportfan ist und wer nicht. Mit einem Fussballshirt und einer Fahne zum Beispiel gehöre ich wohl zu den Sportfans; mit demselben Shirt und meinen Kindern eventuell auch noch, mit dem Shirt im Rucksack wohl eher nicht mehr. Sie sehen, die Durchsetzung dieser Vorlage würde rein willkürlich erfolgen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Polizei oder sonstiges Personal diese Triage vornehmen kann.
Wie gesagt, rund zwei Drittel der Mitglieder der SP-Fraktion werden sich für Nichteintreten aussprechen. Sollte das Eintreten trotzdem zustande kommen, wird die Mehrheit der SP-Fraktion die Rückweisung unterstützen.