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Trede Aline · Nationalrat · 2014-03-12

Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Nach der langen Debatte über die Änderung des RTVG sprechen wir jetzt über das Personenbeförderungsgesetz. Ich sage kurz, was diese Vorlage will und warum die Mehrheit der Kommission für Nichteintreten war.

Es soll einen neuen Artikel 12a geben, welcher die Transportpflicht einschränken soll. Das heisst, dass Transportunternehmen sich in Zukunft weigern können, gewisse Gruppen - in diesem Fall Fans - zu befördern. Ein zweiter Grund der Befürworter ist ein neuer Haftungstatbestand für Sportclubs, welche unter bestimmten Voraussetzungen für die Schäden haften sollen.

Es gab in der Kommission eine lange Debatte. Ich möchte Ihnen kurz die wichtigsten Argumente für ein Nichteintreten darlegen: [PAGE 294]

Es geht erstens um die Grundrechte. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass eine Lockerung der Transportpflicht einen klaren Verstoss gegen die Grundrechte darstellt. Bis heute hat jeder und jede ein Anrecht darauf, transportiert zu werden. Das wäre in Zukunft nicht mehr der Fall. Es konnte uns auch niemand garantieren, dass diese Einschränkung nicht auf weitere Gruppen ausgedehnt wird, also ausser auf die Fans z. B. auch auf betrunkene und randalierende junge und ältere Fahrgäste.

Zweitens gibt es Hooligan-Konkordate, die in allen Kantonen, ausser den beiden Basel, angenommen wurden. Mit diesen Konkordaten werden die schon heute geltenden Massnahmen sogar noch verschärft. Man weiss bis jetzt noch nicht, ob sie auch greifen werden. Die Konkordate sehen Kombitickets und Hooligan-Datenbanken vor, also sehr repressive Massnahmen, die zuerst auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden sollten.

Drittens geht es um die Finanzen. Es wurde uns gesagt, dass sich mit dieser Gesetzesänderung Kosten sparen lassen. Die SBB sprechen ja immer von Schäden von 3 Millionen Franken. Dieser Betrag bezieht sich aber nicht auf die eigentlichen Schäden. 2012 gab es nur Schäden für 162 000 Franken, und der Rest entfällt z. B. auf Tickets oder eben auch auf Sicherheitskonzepte. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die ganzen Kontrollen, wenn man dieses Gesetz ändern würde, doch mehr kosten würden, als man dank diesen Änderungen einsparen würde.

Die Haftung der Sportclubs ist ein weiteres Argument gegen das Eintreten. Diese Haftung ist ein hehres Ziel. Das Problem ist jedoch, dass bereits im Entwurf "unter bestimmten Voraussetzungen" steht. Das heisst eben auch, dass man den Schaden wirklich zuerst beweisen muss, und ob dann die Klubs in die Verantwortung genommen werden können oder nicht, ist hier fraglich. Befürworter mussten mir gegenüber eingestehen, dass es eher darum gehe, Druck aufzusetzen, als darum, dass die Klubs wirklich Verantwortung übernehmen.

Dann wurde uns oft gesagt, dass die Rechtsgrundlagen fehlten. Das stimmt so nicht. Wir hatten das Beispiel in Yverdon-les-Bains an Silvester, wo 150 bis 200 Jugendliche, welche feiern wollten, einfach aus dem Intercity herausgeholt und in einen Regionalzug "verpackt" worden sind. Dann wurden sie, begleitet von dreissig Polizisten, an ihren Partyort gefahren. Das war ein sogenannter Fanzug. Die Rechtsgrundlage ist also bereits heute gegeben.

Fanzüge sind Alltag, das bestätigen uns alle. Die meisten Fans fahren bereits heute in einem Fanzug zum Spielort. Was ich hier wirklich noch einmal betonen möchte: Die allergrösste Masse der Fans ist friedlich. Wir produzieren hier neu einen Generalverdacht, der alle Fans betrifft, und es ist somit eine Gesetzesänderung für eine ganz kleine Gruppe. Für die Mehrheit der Kommission ist das unverhältnismässig.

Das ganze grosse Fragezeichen betraf in der Kommission die Umsetzung. Wir haben mehrmals gefragt, wie diese Umsetzung ganz genau aussieht. Ich musste mir mehrmals anhören, dass das hier gar nichts zur Sache tue. Aber ich finde doch, dass ich als Volksvertreterin ein Recht darauf habe zu wissen, ob so ein Gesetz wirklich nützt. Sonst ist es einfach ein Verzweiflungsakt. Wir machen ein Gesetz und können es dann nicht umsetzen. Damit haben wir kein Problem gelöst. Es gibt andere Lösungen, das sehen wir: Verträge von Klubs mit den SBB beispielsweise; es gibt Pilotprojekte, die sehr erfolgreich sind. Die Schäden werden geringer, es gibt weniger Abfall, und wir haben weniger Gewalttaten.

Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen für Nichteintreten gestimmt. Ich hoffe, dass Sie der Kommissionsmehrheit folgen.

Zum Rückweisungsantrag Hurter Thomas und zum Antrag der Mehrheit der SiK-NR auf Eintreten kann ich leider keine Stellung nehmen, weil sie der Kommission noch nicht vorlagen. Daher kann ich als Kommissionssprecherin keine Stellung dazu nehmen.

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