AB 150440
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12
Wortprotokoll
Art. 46 Abs. 1
Antrag Wasserfallen
Die Konzession kann einmal für die Dauer von drei Jahren ohne Neuausschreibung verlängert werden. Bei Neuausschreibungen wird die bisherige Erfüllung des Leistungsauftrages berücksichtigt.
Schriftliche Begründung
Seit über einem Jahr bereitet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bakom, der SRG und der Privatradios die Einführung von DAB+ als massgebliche Technologie für die Verbreitung von Radioprogrammen und damit verbunden einen stufenweisen Abbau von UKW vor. Ein angedachtes Instrument zur Unterstützung dieser digitalen Migration ist die Verlängerung der bestehenden UKW-Privatradiokonzessionen für eine bestimmte Frist über die Laufzeit bis 2019 hinaus. Dies ermöglicht auch die Schaffung eines investitionsfreundlichen Klimas. Sollte hingegen aus zeitlichen oder technischen Gründen oder wegen mangelnder Marktakzeptanz die Einführung von DAB+ in der Schweiz nicht wie geplant verlaufen, müssten die UKW-Konzessionen rechtzeitig vor 2019 ausgeschrieben werden. Für diesen Fall stehen die bestehenden Privatradios dafür ein, dass die Leistungen der bisherigen Veranstalter bei der Vergabe der Konzessionen unbedingt berücksichtigt werden. Wer bis zu diesem Zeitpunkt den Leistungsauftrag erfüllt, soll damit rechnen können, wieder eine Konzession zugesprochen zu erhalten. Eine Situation wie nach dem letzten Konzessionsverfahren von 2008, wo der Markt anschliessend Konzessionsentscheide auch mit langjährigen Gerichtsverfahren korrigieren musste, ist unbedingt zu vermeiden.
[VS]
Art. 46 al. 1
Proposition Wasserfallen
La concession peut être prolongée une fois pour une durée de trois ans sans nouvel appel d'offres. En cas de nouvel appel d'offres, l'exécution antérieure du mandat de prestations est prise en considération.