Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-03-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen, immer der Mehrheit zuzustimmen, ausser bei der Minderheit Huber bei Artikel 40 Absatz 1bis. Insbesondere bei Artikel 40 Absatz 1 finden wir es richtig, dass wir einen gewissen Spielraum von 4 bis 5 Prozent festlegen und uns nicht auf eine fixe Zahl konzentrieren.
Der Antrag der Minderheit Huber zu Absatz 1bis finden wir richtig. Wir finden es umgekehrt falsch, wenn die Prozentzahlen im Gesetz festgelegt sind. Genauso wenig fanden wir es heute Morgen sinnvoll, eine Maximalgebühr festlegen zu wollen oder die Gebühr durch das Parlament festlegen zu lassen. Ebenso wenig finden wir es hier sinnvoll, diese prozentgenaue Aufteilung ins Gesetz aufzunehmen.
Bei Artikel 80 bitten wir Herrn Giezendanner, sich wieder etwas zu beruhigen. Es geht bei der Zusammensetzung des Stiftungsrates ja nicht um eine Quote. Die Vorschrift einer angemessenen Vertretung der Sprachregionen und Geschlechter finden wir auch an anderen Orten. Es ist keine Fixierung von Prozenten. Wir können mit dieser Bestimmung leben und nehmen sie eher als Empfehlung denn als Vorschrift. Keinesfalls ist es so, wie sich Herr Giezendanner ereifert hat, dass das eine Quotenlösung sei. Wir bitten Sie also, hier der Mehrheit zu folgen.
Die gewichtigste Meinungsdifferenz finden Sie bei Artikel 109a. Hier sind wir ganz klar der Meinung, dass man der Mehrheit und dem Bundesrat folgen sollte. Es geht um eine leichte Reduktion der nächsten Jahresrechnung, um vermutlich etwa 14 Franken; das ist administrativ einfach zu handhaben. Vor allem aber ist es hier ordnungspolitisch richtig. Sie können jetzt weiter philosophieren über die Frage: Steuer oder Gebühr? So oder so gehört dieses Geld denjenigen, die es bezahlt haben. Nach unserer Auffassung gehört es dem Gebührenzahler, der Gebührenzahlerin; es gehört diesen Personen. Wir finden es ordnungspolitisch unzulässig, das Geld nun in andere Kanäle umlenken zu wollen.
Wir finden dies aber auch finanzpolitisch falsch, weil anzunehmen ist, dass gerade die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden und vor allem die Förderung neuer Verbreitungstechnologien nach Artikel 58 sowie die Förderung digitaler Fernsehproduktionsverfahren mit diesen Gebührenanteilen nicht finanziert werden können. Das wären dann gewissermassen Anstossfinanzierungen, die nach noch mehr Finanzmitteln rufen würden. Die nächsten Vorstösse, die eine zusätzliche Unterstützung verlangen würden, lägen damit wahrscheinlich schon in der Luft.
Wir bitten Sie also aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen dringend, den Antrag der Minderheit Candinas abzulehnen, so wie auch die übrigen Minderheitsanträge, über die ich jetzt nicht näher gesprochen habe.