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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-12

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Ihnen diese Vorlage in der Überzeugung unterbreitet, dass die Integration von Ausländerinnen und Ausländern aktiver gefördert, aber auch eingefordert werden soll. Der Ständerat, der das Geschäft in der vergangenen Session beriet, hat sich dem Bundesrat in den allermeisten Punkten angeschlossen. Damit hat auch er die Wichtigkeit dieses Vorhabens unterstrichen.

Der Gesetzentwurf ist wie erwähnt nicht auf der grünen Wiese entstanden. Auslöser für die Teilrevision waren zwei Motionen: die Motion Schiesser 06.3445 und die Motion 06.3765 der SP-Fraktion. Beide haben den Bundesrat beauftragt, die Integrationsmassnahmen des Bundes aus einer Gesamtsicht heraus weiterzuentwickeln. Schliesslich hat im Dezember 2011 auch Ihre Staatspolitische Kommission den Bundesrat mit der Motion 10.3343 beauftragt, ein Integrationsrahmengesetz auszuarbeiten. Diesen Auftrag hat der Bundesrat mit der Vorlage, die Ihnen heute präsentiert wird, erfüllt.

An die Adresse des Kommissionssprechers: Sie sehen, der Bundesrat hat die Motionen umgesetzt, er hat seine Arbeit gemacht. Bei den parlamentarischen Initiativen ist es ja bekanntlich so, dass der Ball beim Parlament liegt. Das Parlament hat diese Aufgaben bis jetzt nicht angepackt; erst jetzt will die Kommission den Bundesrat beauftragen, diese Arbeit für das Parlament zu tun. Ich darf Ihnen sagen: Wir machen das sehr gerne.

An die Adresse der Minderheit, die nicht auf das Geschäft eintreten will: Ich muss Sie einfach daran erinnern, dass Sie den Bundesrat beauftragt haben, diese Vorlage zu erarbeiten. Sie können dem Bundesrat keinen Vorwurf machen, wenn er umsetzt, was Sie in Auftrag gegeben haben.

Die Revision basiert auf dem dualen Zulassungssystem und damit eben auch auf der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Dieses System wurde mit dem Volksentscheid vom 9. Februar infrage gestellt. Es stellen sich damit auch grundsätzliche Fragen mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf. Der Bundesrat teilt deshalb die Ansicht Ihrer Kommission, dass eine Rückweisung tatsächlich sinnvoll ist, damit diese Fragen im Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsartikel sorgfältig geklärt werden können. Sonst besteht das unmittelbare Risiko, dass wir heute Entscheide fällen, obwohl die zukünftige Migrationspolitik der Schweiz noch gar nicht bekannt ist.

Etwas möchte ich aber in aller Deutlichkeit sagen: Der Bundesrat hält am übergeordneten Ziel dieser Vorlage fest: Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern muss aktiver gefördert und auch eingefordert werden. Dazu braucht es klare Regeln, und zwar für alle Beteiligten. Die Kantone haben mit den vier Jahre dauernden Integrationsprogrammen, die seit diesem Jahr laufen, eine wichtige Arbeit geleistet. Diese Arbeit geht weiter, und der Bund hat sein Engagement im Bereich der Integration verstärkt, auch sein finanzielles Engagement, und auch dieses geht weiter.

Ich möchte noch kurz auf die Feststellung des Sprechers der Minderheit eingehen, der die grundsätzliche Frage gestellt hat, ob der Bund überhaupt befugt sei, im Bereich der Integration zu legiferieren. Artikel 121 Absatz 1 der Bundesverfassung legt fest, dass die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern Sache des Bundes ist. Diese Kompetenz ist somit ganz klar gegeben, der Bund darf also zwecks Erteilung von ausländerrechtlichen Bewilligungen Integrationsanforderungen festlegen.

Mit der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative ist nun zusätzlich der Begriff der Integrationsfähigkeit in die Bundesverfassung aufgenommen worden. Die Integrationsfähigkeit stellt neu eines von drei massgebenden Kriterien für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung dar. Diese neue Verfassungsbestimmung bedeutet, dass die Integrationsfähigkeit auch geprüft werden muss. Unsere Gesetzgebung wird sich auch nach dieser Grundlage ausrichten müssen.

Natürlich stimmt die Feststellung, dass die Integration auch eine föderalistische Angelegenheit ist. Wir haben bei dieser Vorlage ja ausführlich mit den Kantonen diskutiert und auch festgehalten, dass die Integration konkret in den Kantonen, in den Städten und Gemeinden, ja auch in den Quartieren geschieht. Die Vorlage wurde deshalb auch von den Kantonen breit unterstützt und mitgetragen. Wie gesagt hat aber der Bund seit dem 9. Februar 2014 jetzt auch einen Verfassungsauftrag, sich zur Integrationsfähigkeit von Ausländerinnen und Ausländern zu äussern, weil dies ein wichtiges Zulassungskriterium sein soll. Auf dieser Basis können wir Ihnen nun eine neue Vorlage ausarbeiten, in Berücksichtigung auch der parlamentarischen Initiativen, die Bestandteil dieses Rückweisungsantrages sind.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag zu unterstützen. [PAGE 306]