Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-05-06
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-05-06
Wortprotokoll
In Absatz 4 von Artikel 3 haben wir - das hat Herr Giezendanner falsch gesagt - die Ausnahmen von der für alle geltenden Zulassungspflicht. Insofern kann die Zulassung natürlich auch an die Konzession gekoppelt sein. Konzessionen haben meistens dann auch noch weiter gehende Teile. Aber das wäre so eigentlich denkbar. Wir müssten das natürlich auf der Ebene der Verordnung konkretisieren.
Die Zulassungspflicht gilt aber hier, genau wie heute auch, grundsätzlich für alle Transportunternehmen. Auch heute sind Ausnahmen von der Zulassungspflicht möglich, die immer auf Verordnungsebene konkretisiert werden müssen. Das ist insofern kein neues Instrument.
[VS]