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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2014-05-06

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-05-06

Wortprotokoll

Die Pauschalbesteuerung oder die Besteuerung nach dem Aufwand kennen wir in der Schweiz seit über hundert Jahren. Die Initiative will, dass die Besteuerung nach dem Aufwandsprinzip untersagt wird.

Das System der Aufwandbesteuerung wurde auch in anderen Fällen angewendet. Ich erinnere mich: Bis Ende der Achtzigerjahre waren die Landwirte noch nicht buchführungspflichtig. Die Steuerdeklaration erfolgte aufgrund von Normwerten. Diese ungenaue Deklaration wurde von der Steuerverwaltung nach dem Aufwandsprinzip überprüft, das heisst, Vermögenszunahme plus Lebenshaltungskosten ergaben die Bemessungsgrundlage.

Für die Pauschalbesteuerung kommen ausländische Staatsangehörige mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz infrage, die bei uns keine Erwerbstätigkeit ausüben. Rund 5500 Personen werden noch auf diese Weise veranlagt und entrichten Bund, Kantonen und Gemeinden rund 700 Millionen Franken an Einkommenssteuern. Die meisten dieser Personen leben in den Kantonen Genf, Waadt, Wallis, Tessin, Bern und Graubünden.

Verschiedene Kantone haben die Pauschalbesteuerung abgeschafft, zum Teil durch Volksabstimmungen, nämlich die Kantone Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen, Basel-Stadt und Baselland. In anderen Kantonen wurden die Limiten durch Volksabstimmungen erhöht. Im Kanton Thurgau zum Beispiel wurde von rund 60 Prozent der Stimmbürger eine Verschärfung angenommen.

Die Werte werden bei der direkten Bundessteuer angepasst und betragen neu das Siebenfache der Wohnkosten und mindestens das Dreifache der Lebenshaltungskosten, im Minimum aber immer 400 000 Franken. Diese Bemessungsgrundlage ist also relativ hoch, deshalb auch der hohe Steuerbetrag, der generiert wird.

Diese Kategorie der ausländischen Steuerpflichtigen zahlt zudem auch im Ausland Steuern, wenn sie Liegenschaften, Vermögen oder allfällige Einkünfte hat, das dürfen wir nicht ausser Acht lassen. Wenn die Pauschalbesteuerung in der Schweiz gänzlich verboten wird, dann wird ein grosser Teil der Steuerpflichtigen die Schweiz als ihren steuerrechtlichen Wohnsitz verlassen, davon bin ich überzeugt. Auch das Ausland kennt nämlich ähnliche Systeme. Diese ehemaligen Steuerpflichtigen würden uns dann nur noch als gutsituierte Feriengäste in ihren schmucken Wohnungen erhalten bleiben.

Staatspolitisch möchte ich noch Folgendes anfügen, und ich bitte Sie, das zu beachten: Der Bund anerkennt die Steuerhoheit der Kantone. In diesem Fall bin ich der Meinung, dass wir es den Kantonen überlassen sollen, ob sie diese Kategorie der Steuerveranlagung praktizieren wollen oder nicht. Letztlich kann es doch nicht sein, dass die Bevölkerung jener Kantone, welche diese Pauschalbesteuerung abgeschafft haben, den anderen Kantonen mit der Volksinitiative auf Bundesebene verbieten will, daran festzuhalten! Ich bin der Meinung, dass die Schweiz an dieser Möglichkeit festhalten soll, solange dieses Steuersystem von der OECD international toleriert wird. [PAGE 614]

Ich bitte Sie, auch diese Punkte in Ihre Überlegungen einzubeziehen und die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.