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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-05-06

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-05-06

Wortprotokoll

Was tun die Pauschalbesteuerten in der Schweiz? Sie zahlen hier Steuern aus ihrer Portokasse. Was tun sie nicht? Sie trainieren nicht unsere Fussballjuniorinnen und -junioren in der Freizeit. Sie engagieren sich nicht ehrenamtlich im Spitex-Vorstand oder im Samariterverein. Oft sprechen sie keine Landessprache, profitieren aber von einem massiven Steuerschlupfloch. Ist es das Erfolgsmodell Schweiz, wie gestern von einigen gelobt, dass wir in vielen Kantonen, auch in solchen, die die Pauschalbesteuerung praktizieren, heute leere Staatskassen haben? Den Abbau von öffentlichen Leistungen in den Volksschulen, Spitälern, Altersheimen und bei der Spitex? Dass eine Mehrheit in der SGK-NR jetzt die IV-Kinderrenten wieder beraten und wahrscheinlich reduzieren möchte? Ist das das Erfolgsmodell Schweiz, das wir dank und mit einigen wenigen Tausend Pauschalbesteuerten erreicht haben? Pauschalbesteuerte oder Besteuerte nach Aufwand profitieren vom Bundesgesetz zur Umgehung der ordentlichen Steuer auf dem gesamten Einkommen und Vermögen. Dieses Modell ist ein Steuerschlupfloch erster Güte. Es verletzt krass unsere Bundesverfassung. Diese ist nicht verhandelbar, wie Herr Chopard-Acklin soeben ausgeführt hat, und genau daher gehört dieses Sondergesetz aufgehoben, wie es die Initiative verlangt.

Zum Kriterium der Nichterwerbstätigkeit: Dieses wird ja auf absurde Weise manipuliert. Natürliche Personen haben bei der Pauschalbesteuerung das Recht, eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten, wenn sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben. Im Bundesgerichtsentscheid 2A.137 aus dem Jahr 1999 lesen wir: "Grundsätzlich unterliegen in der Schweiz wohnhafte Personen ... unbeschränkt der ordentlichen Steuer vom Einkommen", das nach dem Bundesgesetz bemessen wird. "Die Pauschalsteuer ist ein Privileg" - sic! - "für in der Schweiz nicht erwerbstätige Personen. Stützt sich der Fiskus auf eine Erwerbstätigkeit des Pflichtigen in der Schweiz, obliegt ihm der Nachweis, dass eine solche Tätigkeit vorliegt, trägt er doch die Beweislast für die steuerbegründenden Tatsachen ... Somit obliegt es den Steuerbehörden, darzutun und zu belegen, dass der Pflichtige in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausübt oder ausgeübt hat."

Das ist absurd, eine Umkehr der Beweislast! Bei den Lohnabhängigen in der Schweiz wird keine Nichterwerbstätigkeit vermutet. Die Lohnausweise werden von Amtes wegen versandt, das ist korrekt und ordentlich - und für die ausländischen Pauschalbesteuerten soll das Gegenteil gelten? Geschätzte Frau Bundesrätin, ist die Praxis seither geändert worden? Mir sind keine neuen Bundesgerichtsentscheide bekannt, aber es mag ja sein, dass sich alles verbessert.

Fakt ist: Das Verwalten und Bewirtschaften des eigenen Vermögens, die Tatsache, zu hundert Prozent Profiinvestor zu sein, das wurde bis anhin überall als Nichterwerbstätigkeit qualifiziert - und das ist stossend. Am stossendsten ist aber die riesige Lücke, die klafft zwischen den jährlichen Lebenshaltungskosten, im In- und Ausland wohlgemerkt, dieser pauschalbesteuerten Personen bzw. den bezahlten Steuerbeträgen und dem behaupteten volkswirtschaftlichen Mehrwert. Und krass ist auch die Lücke zwischen den jährlich zu bemessenden Lebenshaltungskosten im In- und Ausland dieser pauschalbesteuerten Personen und der von ihnen unterstützten Personen und den Steuereinnahmen bei Bund, [PAGE 624] Kantonen und Gemeinden. Schaffen wir dieses Sondergesetz ab!