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Föhn Peter · Ständerat · 2014-03-13

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-13

Wortprotokoll

Wir können in der Geschichte weit zurückblicken: Der Gotthard ist von jeher die wichtigste und kürzeste Verbindung über die Alpen. Der Gotthard hat die Eidgenossenschaft sogar in die Poleposition gebracht. Der Gotthard war in Verhandlungen immer ein wichtiges, meist sogar das wichtigste Pfand. Der Gotthard wird in internationalen Verhandlungen für die Schweiz weiterhin einen entscheidenden Einfluss haben, zumindest haben können. Deshalb ist es legitim, dass wir heute dieser Nord-Süd-Verbindung in der Diskussion einen prominenten Platz einräumen, dass wir diesem alpenquerenden Weg die entsprechende Aufmerksamkeit schenken.

Der Entscheid, den wir hier fällen, ist nicht nur zukunftsweisend; die Direktbetroffenen warten vielmehr darauf, dass wir eine klare politische Position beziehen. Das Ziel unsererseits muss sein: Diese Nord-Süd-Verbindung muss als bedeutende und sichere Durchfahrt erhalten bleiben, dies auch während der anstehenden Sanierung der bestehenden Tunnelröhre. Die Erreichbarkeit der betroffenen Kantone für Personen und die Versorgung mit Gütern muss so gut wie möglich erhalten bleiben.

Die Schweizer Wirtschaft und insbesondere der Kanton Tessin sind auf eine verlässliche und sichere Strassenverbindung am Gotthard angewiesen. Eine längere oder gar mehrjährige Vollsperrung des Gotthard-Strassentunnels würde eine erhebliche Einbusse für die Schweizer Wirtschaft und besonders für die Tessiner Wirtschaft nach sich ziehen. Dieses Risiko dürfen wir nicht eingehen. Ich frage die Gegner dieser Vorlage: Soll der Kanton Tessin noch mehr den Anschluss an Italien suchen? Nein, ich will, dass ich mit dem Kanton Tessin wirtschaften kann und dass der Kanton Tessin mit uns zusammenarbeitet. Dies geht aber nur, wenn die Verbindung gewährleistet bleibt.

Wir alle sind für die Verlagerungspolitik, auch ich. Ich bin aber für eine vernünftige Verlagerungspolitik, das heisst für eine Verlagerung über längere Strecken. Für die Schweiz bedeutet das: von Grenze zu Grenze. Ein provisorischer Verlad mit einer riesigen Verladestation ist hingegen nicht sinnvoll. Ich sage das als betroffener Vertreter eines Durchfahrts- respektive Nachbarkantons. Wo im Norden sollen die Verladestationen gebaut werden? Wo gibt es entsprechende Platzkapazitäten? Etwa im engen Kanton Uri? Oder, wie zum Teil angedacht, im Kanton Schwyz? Vielleicht sogar in einem Naturschutzgebiet? Ein provisorischer Verlad wäre auch mit einer Teilaufhebung des Nachtfahrverbots verbunden. Im Süden müsste einzig und allein der Kanton Tessin, die Leventina, in den sauren Apfel beissen. Ich setze also auf die Verlagerungspolitik, wo immer es sinnvoll und zweckmässig ist, d. h. auf Strecken ab 300 oder ab 500 Kilometern.

Damit komme ich zu den Anträgen: Es ist absolut legitim, Nichteintretens- oder Rückweisungsanträge zu stellen - man kann auch beides tun -, aber das Ziel muss klar sein. Besonders die Rückweisungsanträge sind an den Haaren herbeigezogen. Man höre, was die Unterzeichner wollen: Erstens wollen sie eine Klärung der Vereinbarkeit mit dem [PAGE 206] Landverkehrsabkommen und eine Klärung der Verfassungsmässigkeit. Zweitens beantragen die genau gleichen Personen, dass der Bundesrat aufzeigt, wie die Forderungen der Zentralschweizer Regierungskonferenz erfüllt werden können. Drittens fordern die genau gleichen Personen eine Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, ein Verzicht-, Verzögerungs- und Finanzierungsprogramm vorzulegen. Wenn es schon immer die gleichen Personen sind, frage ich mich, weshalb sie sich nicht auf einen einzigen Rückweisungsantrag geeinigt haben. Was wollen Sie? Was für Prioritäten setzen Sie? Welchen dieser drei Rückweisungsanträge wollen Sie wirklich? So etwas habe ich in meiner politischen Karriere noch nie erlebt.

Ich meine, entweder machen wir jetzt möglichst schnell etwas oder eben nie. Wir können doch - insbesondere mit der Sanierung - nicht zuwarten, bis uns die Decke auf den Kopf fällt, und erst dann entscheiden, wie und was gemacht werden sollte. Das wäre für die Wirtschaft wirklich tödlich. Ich bitte Sie dringend, auf die Vorlage einzutreten und diese drei Rückweisungsanträge abzulehnen.

Die vorgeschlagene Sanierungsvariante nützt der ganzen Schweizer Bevölkerung, sie garantiert Mobilität für Personen und Güter auf der Nord-Süd-Achse. Unsere Steuergelder und Abgaben garantieren einerseits den Durchgangsverkehr während der Sanierungsphase und andererseits eine wesentlich höhere Sicherheit sowie einen wesentlich besseren Verkehrsfluss mit richtungsgetrennten Fahrstreifen nach der Sanierung. Ich erinnere auch an den neuen Ceneri-Eisenbahntunnel. Dort hat man aus Sicherheitsgründen nachträglich eine zweite Tunnelröhre beschlossen. Kosten dieser zweiten Röhre: gegen eine Milliarde Franken, also ähnlich viel wie die Mehrkosten der Sanierung und dieser zweiten Röhre. Im Gegensatz zum Strassenverkehr werden aber die Züge auf den Schienen millimetergenau geführt, das heisst, dass das Unfallrisiko für die Bahn wesentlich kleiner ist als für den Verkehr in einem Strassentunnel. Hier wollen einige von einer Richtungstrennung absehen; das ist für mich nicht nachvollziehbar. Eine richtungsgetrennte Verkehrsführung, das heisst nur eine Spur pro Tunnelröhre mit einem durchgehenden Pannenstreifen, ist nichts anderes als vernünftig und zukunftsweisend. Damit kann ein besserer Verkehrsfluss garantiert werden, was zudem auch eine wesentlich höhere Sicherheit mit sich bringt - also eine nachhaltige Lösung für die Benützer, aber auch für die Anwohner. International könnte dieser vorgesehene Ausbau sogar ein Vorzeigebeispiel werden.

Auch ich habe in meinem Betrieb aus Sicherheitsgründen oder eben auch aus wirtschaftlichen Gründen die wichtigsten Ersatzteile am Lager. Es ist kostspielig, ist aber in entscheidenden Momenten, wenn etwas ausfällt, das heisst kaputtgeht, wirtschaftlich von grösster Bedeutung, damit die Produktion möglichst schnell wieder rund läuft.

Mein lieber Kollege Graber, ob wir jetzt an den Storch glauben oder nicht: Es ist doch heute schon so, dass der Pannenstreifen auf all unseren Autobahnen nur in Ausnahmefällen, das heisst bei Unfällen oder bei Sanierungsarbeiten, benutzt und genutzt wird. Weshalb sollte dies im Gotthardtunnel nicht so sein? Das nur kurz bezüglich Storch und Christkind.

Wir sind auf eine durchgehende Autobahnverbindung angewiesen. Für uns Zentralschweizer, aber insbesondere für die Kantone Uri und Tessin wäre eine Teilsperrung wirtschaftlich gesehen katastrophal. Lieber einen zusätzlichen Ersatzstreifen einbauen für Notfälle, für die tägliche Sicherheit, was auch zugunsten der Wirtschaftlichkeit ist. Das ist zukunftsorientiert. Mit der vorgeschlagenen Sanierungsvariante machen wir also etwas für die Sicherheit, die Nachhaltigkeit, aber auch für die Region und die internationalen Gäste - wenn auch nur für ihre Durchfahrt. Wir machen aber auch etwas für die nachhaltige internationale Zusammenarbeit: Wir behalten ein wichtiges Verhandlungspfand in der Hand. Dieses dürfen wir nicht preisgeben.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Minderheitsanträge abzulehnen.

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