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preparatory:AB 150624

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-13

Wortprotokoll

Zu Litera g: Hier bestand bei Kollege Werner Luginbühl wahrscheinlich eine Unsicherheit, weil die Bestimmung auf der alten Fahne noch mit Litera f bezeichnet war und heute als Litera g aufgeführt ist.

Zur Bestimmung: Diese Thematik ist für uns nicht neu. Sie war in unserem Rat bereits in der Wintersession Thema. Im letzten Dezember beantragte die Mehrheit unserer UREK, diese Bestimmung, in der damaligen Fassung, Litera f, explizit ins Gesetz aufzunehmen. Eine Minderheit, angeführt von Frau Kollegin Verena Diener Lenz, beantragte, diese Bestimmung zu streichen. Die Minderheit obsiegte, und so wurde dieser Passus nicht aufgenommen. Nun hat ihn der Nationalrat aber aufgenommen, und zwar mit 105 zu 77 Stimmen. [PAGE 186]

Ihre vorberatende Kommission empfiehlt mit 6 zu 5 Stimmen, an unserem Entscheid vom 3. Dezember 2013 festzuhalten; dies aus folgenden Gründen:

1. Die Bestimmung ist materiell mit einer einheitlichen Umsetzung des Protokolls von Nagoya nicht vereinbar, denn für pathogene Ressourcen, die in der Diagnostik genutzt werden, kommt das Protokoll nicht zur Anwendung. Es lässt sich nicht abschliessend definieren, was pathogene Organismen sind, die dann gewinnbringend eingesetzt werden. Humanpathogene Organismen werden durch das Rahmenwerk der WHO geregelt, für den Austausch von Grippeviren zum Beispiel. Pathogene Organismen, die für die Landwirtschaft interessant sind, sollen unter das Nagoya-Protokoll fallen.

2. Die Bestimmung erschwert sowohl die Vermarktung als auch die Forschungszusammenarbeit.

3. Schliesslich hat diese Bestimmung zweifelsohne auch negative Folgen für das Ansehen der Schweiz.

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