preparatory:AB 150651
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-04
Wortprotokoll
Mit diesem Postulat möchte die Finanzkommission den Bundesrat beauftragen, konkrete Modelle der Individualbesteuerung zu erarbeiten, die Folgen dieser Modelle in volkswirtschaftlicher und fiskalpolitischer Hinsicht abzuschätzen und dem Parlament als Ergänzung zur Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" Bericht zu erstatten. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dieses Postulat anzunehmen. Das Postulat wurde erarbeitet und mit 13 zu 11 Stimmen ohne Enthaltungen am 30. Januar 2014 durch Ihre Finanzkommission im Rahmen der Erarbeitung des Mitberichtes an die WAK-NR angenommen, welche vorberatende Legislativkommission zu dieser Volksinitiative ist. Heute darf ich feststellen, dass das Postulat auch mit den seitherigen Beschlüssen der WAK-NR kongruent ist, wie sie mit Medienmitteilung vom 20. Mai 2014 öffentlich gemacht wurden.
Wieso dieses Postulat? Die Verfassungsbestimmung laut Initiative hätte bei den Steuern zur Folge, dass für Ehepaare eine gemeinsame Besteuerung eben sogar als Wirtschaftsgemeinschaft vorzusehen wäre. Der Wechsel zur Individualbesteuerung wäre damit ohne erneute Verfassungsänderung ausgeschlossen. Damit ist die Mehrheit der Finanzkommission nicht einverstanden. Wir möchten den Bundesrat mit diesem Postulat beauftragen, mit einem aktualisierten Bericht die aktuell möglich scheinenden Modelle der Individualbesteuerung zu konkretisieren.
Es ist schon so, dass frühere Berichte existieren; ich werde noch darauf zurückkommen. Aber es ist wichtig, die früheren Erkenntnisse wissenschaftlicher Art, politischer Art auch zu aktualisieren. Diskussionen innerhalb der Finanzkommission mit der Vertretung der Eidgenössischen Steuerverwaltung haben gezeigt, dass die Schweiz mit ihrer gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren heute in Europa ziemlich isoliert und exotisch dasteht. Mit anderen Worten: Sämtliche anderen Länder Europas haben seit Langem und mit guten Erfahrungen Individualbesteuerungsmodelle eingeführt. Es wurde also explizit gewünscht, dass sich das Parlament über den Bericht zu diesem Postulat vertieft mit den möglichen Individualbesteuerungsmodellen auseinandersetzen kann.
Der Bundesrat lehnt unser Postulat ab, und zwar mit den Argumenten, die er schon zur Volksinitiative gebracht hat. Er will mit der gemeinsamen Besteuerung weiterfahren. Die Argumente der Minderheit der Finanzkommission decken sich mit der Linie des Bundesrates.
Wenn ich jetzt auf die Stellungnahme des Bundesrates nur in einem Punkt kurz eingehe, dann äussere ich mich damit zu den Erkenntnissen des Berichtes des Bundesrates aus dem Jahr 2004 in Erfüllung des Postulates Lauri 02.3549. Herr Kollege Feller wird sich dann zu einem neueren Bericht äussern. Der Bericht vom September 2004 legt dar, dass bei gleichen steuerbaren Einkommen und vergleichbarer Progressivität das Marktarbeitsangebot unter der Individualbesteuerung grösser ausfällt, weil die Zweitverdiener, welche hohe Arbeitsangebotselastizitäten aufweisen, besser mobilisiert werden. Aufgrund des grösseren Arbeitsangebots resultiert aus der Individualbesteuerung denn auch ein höheres BIP. Somit führt das Splittingverfahren gegenüber der Individualbesteuerung bei gleichen statutarischen Steuersätzen zu Mindereinnahmen.
Das sind ganz wichtige Erkenntnisse. Diese gilt es zu aktualisieren, insbesondere auch nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative vom Februar dieses Jahres. Wir sind darauf angewiesen, dass wir unsere Arbeitskräfte im Inland mobilisieren und motivieren können. Dafür sollen die Individualbesteuerungsmodelle jetzt neu vorgelegt werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission um Annahme des Postulates.