Baader Caspar · Nationalrat · 2014-06-04
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-04
Wortprotokoll
Seit dem 1. Januar 2009 kennen wir ja bekanntlich in unserem Land einheitliche Kinder- und Ausbildungszulagen von 200 bzw. 250 Franken pro Kind und Monat. Die Kantone können diese noch erhöhen; einzelne Kantone gehen wesentlich weiter, sie verdoppeln diese Beträge gar. Seit dem 1. Januar 2013 kennen wir diese Zulagen sogar für Selbstständigerwerbende. Ich war eigentlich immer der Meinung, die Selbstständigerwerbenden müssten für sich selbst aufkommen, aber wir haben das jetzt so geregelt.
Ausser in der Landwirtschaft erfolgt die Finanzierung dieser Kinder- und Ausbildungszulagen durch Arbeitgeberbeiträge. Es geht um ein Volumen von 5 Milliarden Franken pro Jahr, die hier zugunsten der Familien umverteilt werden. Wenn aber diese Zulagen schon durch die Arbeitgeber finanziert werden, dann ist es für mich auch klar, dass sie den Charakter von Lohnbestandteilen haben und deshalb auch steuerpflichtig sind; sie erhöhen letztlich auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Bezügerinnen und Bezüger.
Das will nun die CVP mit dieser Initiative ändern und diese Zulagen als steuerfrei erklären. Es ist ausgerechnet jene Partei, die unsere seinerzeitige Familien-Initiative vor der Abstimmung vom 24. November 2013 vehement bekämpft hat. Mit ihrer Initiative wollte die SVP speziell auch jenen Familien, welche die Kinder selber betreuen, einen Kinderbetreuungsabzug zugestehen. Die CVP argumentierte damals, zusammen mit den Kantonen, vor allem mit Steuerausfällen beim Bund und bei den Kantonen. Meine Damen und Herren von MittelLinks, diese Initiative ist in dieser Beziehung gar nicht besser. Sie verursacht ebenfalls Steuerausfälle: von 200 Millionen Franken beim Bund und von 750 Millionen Franken bei den Kantonen, also total von etwa einer Milliarde Franken.
Diese Initiative ist aber klar systemfremd, da wir in der Schweiz sonst praktisch alle Leistungen der Sozialversicherungen einer Besteuerung unterwerfen. Denken Sie an die AHV- und die IV-Renten, an die BVG-Renten, an die Suva-Renten, an die Arbeitslosentaggelder, und denken Sie auch an die EO-Taggelder für Militär und Mutterschaft! Die einzige Ausnahme haben wir bei den Ergänzungsleistungen und bei den Hilflosenentschädigungen, weil diese nur an mittellose Personen ausgerichtet werden.
Die Familien-Initiative der SVP wäre zumindest gezielt und systemkonform gewesen. Sie hätte einen zusätzlichen Sozialabzug für Eltern eingeführt, die ihre Kinder selbst erziehen und dadurch das Gemeinwesen entlasten, da es weniger Krippenplätze finanzieren muss. Damit wäre auch eine Ungleichbehandlung gegenüber Eltern, welche die Kinder fremdbetreuen lassen und Abzüge machen können, behoben worden. Mit der vorliegenden Initiative sollen aber flächendeckend für alle Steuerpflichtigen alle Kinder- und [PAGE 880] Ausbildungszulagen von der Steuerpflicht befreit werden, obschon sowieso rund die Hälfte der Familien mit Kindern gar keine Bundessteuer zahlt und also gar nicht davon profitieren könnte. Wenn Sie schon diesem Weg folgen, müssten Sie künftig konsequenterweise im Interesse der älteren Personen in diesem Land, die zum Teil auch mittellos sind oder geringere Einkommen haben, auch die AHV-Renten von der Steuerpflicht ausnehmen! Für die Behinderten müssten wir die IV-Renten von der Steuerpflicht ausnehmen usw. Da befinden Sie sich auf einem Pfad, der meines Erachtens nicht realistisch ist. Für mich ist es der falsche Weg, einzelne Zulagen, die der Bund ausrichtet, generell von den Steuern zu befreien. Sie könnten dann im Übrigen auch die Subventionen oder die Direktzahlungen, die an Landwirte ausgerichtet werden, von der Steuerpflicht ausnehmen. Für alle Spezialbehandlungen und Beiträge gäbe es dann eine Begründung. Das ist aber für uns der falsche Weg.
Ich bitte Sie daher, diese Initiative klar zur Ablehnung zu empfehlen, und ich danke Ihnen dafür.