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Stolz Daniel · Nationalrat · 2014-06-04

Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-04

Wortprotokoll

Die heute vorliegende Initiative ist auf den ersten Blick ein sehr sympathischer Wahlkampfgag. Damit es kein Missverständnis gibt: Ein Wahlkampfgag ist in der Politik absolut legitim - ich bin ja nicht blauäugig. Das Anliegen selber ist auf den ersten Blick tatsächlich sehr sympathisch. Steuerbefreiung an sich ist schon grundsätzlich positiv besetzt. Ich würde das Anliegen auch sehr gerne unterstützen. Aber gerade im Steuerrecht gibt es Grundsätze, die eingehalten werden müssen. Ein Stichwort wäre zum Beispiel die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Kinder- und Ausbildungszulagen sind Einkommensergänzungen, und steuersystematisch gehören Einkommen nun mal besteuert, weil sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Person erhöhen. Und vor allem: Wenn wir in diesem Fall jetzt einen Schritt machen, können auch auf anderen Gebieten solche Zulagen mit der genau gleichen Begründung von der Besteuerung ausgenommen werden. Somit würden wir heute die Büchse der Pandora öffnen.

Kinder- und Ausbildungszulagen sind sympathisch, nein, sie sind mehr als sympathisch, sie sind von grosser Wichtigkeit. Familien mit Kindern sollen unterstützt und entlastet werden, gar keine Frage. Die wirkliche, entscheidende Frage ist nur: Wie? Ist die vorliegende Volksinitiative das richtige Mittel? Nein, sie ist es nicht! Warum? Weil es bei solchen Fördermassnahmen immer wichtig ist, dass sie auch wirklich zielgerichtet sind! Jeder Franken muss effizient und auch effektiv eingesetzt werden, und das ist hier nicht der Fall. Wir haben ja auch schon im bestehenden Steuerrecht Instrumente, indem Kinderkosten mit entsprechenden Abzügen Rechnung getragen wird. Dank dem Abzug für Kinderfremdbetreuungskosten und dem Elterntarif bezahlt in der Zwischenzeit heute die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer mehr - wir haben es schon gehört.

Der Bundesrat schätzt die Mindereinnahmen bei einer Steuerbefreiung bei der direkten Bundessteuer auf jährlich 200 Millionen Franken; bei den Kantons- und Gemeindesteuern wäre mit Ausfällen von jährlich rund 760 Millionen Franken zu rechnen. Das stört mich grundsätzlich nur deshalb, weil ich klar der Meinung bin, dass diese Entlastung nicht wirklich hilft und deshalb andere Entlastungen, die dringender und wichtiger wären, blockiert würden; ich denke nur an so grosse Brocken wie die Unternehmenssteuerreform III und auch andere.

Doch zurück zur Familie mit Kindern: Hier erwarten wir ja noch gemäss Postulat 14.3292 den Bericht des Bundesrates zum Thema, wie Familien mit Kindern ausserhalb des Steuerrechtes gefördert und unterstützt werden können. Ich kann mir gut vorstellen, dass ich dort Massnahmen unterstützen könnte. Wir müssen dann nur aufpassen, dass wir das Gestrüpp an Fördermassnahmen nicht weiter in den Himmel schiessen lassen. Es darf nicht sein, dass nur noch Insider verstehen, wo man wie viel Geld abholen kann. Ich erwarte deshalb vom Bundesrat, dass er innerhalb des Berichtes auch eine Auslegeordnung vornimmt und aufzeigt, wie eventuell sogar das System entschlackt werden kann.

Was will die Initiative eigentlich wirklich entlasten? Die Familienzulagen sind Einkommensergänzungen, welche die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen sollen. Seit 2009 gelten gesamtschweizerische Mindestbeträge. Eine Kinderzulage beträgt mindestens 200 Franken im Monat und eine Ausbildungszulage mindestens 250 Franken im Monat. Mehr als ein Drittel der Kantone hat höhere Mindestansätze für Kinder und Ausbildungszulagen festgelegt. Die geltenden Kinderabzüge belaufen sich also je nach Kanton auf Beträge zwischen 5000 und 18 600 Franken pro Kind. Bei der direkten Bundessteuer gelten folgende Vergünstigungen: Beim Kinderabzug sind es 6500 Franken pro Kind; beim Abzug der Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen sind es 700 Franken pro Kind usw. Wir sehen: Es gibt also schon einiges.

Ich bin aber, und dazu stehe ich, gespannt auf den Bericht und die Auslegeordnung des Bundesrates. Diese Initiative, über die wir heute diskutieren, müssen wir aber ablehnen, weil sie erstens zu wenig effizient ist, zweitens viel zu wenig effektiv ist und weil sie drittens den Bewegungsspielraum für Steuersenkungen bei anderen wichtigen Steuervorhaben unnötig einschränkt.

Ich bitte Sie deshalb, die Initiative abzulehnen.