Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2014-06-04
Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-04
Wortprotokoll
Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen, sagt unsere Bundesverfassung. Wer sind die Schwachen, die wirtschaftlich Schwachen in unserem Land? Es sind insbesondere Kinder und Jugendliche. Gemäss Sozialhilfestatistik 2012 ist knapp ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden, 75 000 Personen, unter 18 Jahre alt. Das sind 5,1 Prozent in der Altersgruppe null bis 17 Jahre. Das ergibt im Diagramm den höchsten Balken aller Altersgruppen, welche Sozialhilfe beziehen. Kinder und Jugendliche sind damit rund zwei Drittel Mal stärker von Sozialhilfe betroffen als alle anderen Altersgruppen.
Die Schweiz ist Vertragsstaat des Uno-Übereinkommens für die Rechte der Kinder. Als Vertragsstaat anerkennt sie das Recht jedes Kindes auf einen angemessenen Lebensstandard. Ein angemessener Lebensstandard ist ein Grundrecht des Kindes nach Uno-Übereinkommen. Es ist in erster Linie Aufgabe der Eltern, die dafür notwendigen Lebensbedingungen herzustellen. Wenn aber die Rahmenbedingungen fehlen, weil die Löhne zu tief sind, weil die Tagesbetreuungsstrukturen fehlen, ungenügend sind, nicht überall genügend vorhanden sind, dann sind die Eltern nicht in der Lage, privat diese Unterhaltsbeiträge angemessen zu erbringen. Dann ist der Staat gefragt, sei es über Sozialhilfe, sei es über Familienzulagen, Direktzuschüsse, Ergänzungsleistungen für Familien. Die Direkthilfen wurden genannt. Das sind die effizienten, gezielten Massnahmen, welche die wirtschaftlich schwächsten Kinder und Jugendlichen stärken und sie damit mit Gesundheitsproblemen und vielen weiteren negativen Folgen für ihr Leben verschonen. Ich weiss, was Chancengleichheit heisst - ich weiss auch, was Chancenungleichheit heisst. Ich weiss es seit meiner Kindheit.
Als Anwältin sehe ich seit über dreissig Jahren diese Dossiers der Einelternfamilien, der alleinerziehenden Mütter und insbesondere der Kinder und Jugendlichen in Ausbildung. Dort, geschätzte Initiantinnen und Initianten, dort muss die reiche Schweiz anpacken: bei der Armutsbekämpfung. Interessant: Die Alimentenbevorschussung, das einfachste, praktischste, am raschesten umsetzbare und am wenigsten stigmatisierende Instrument, das den Kindern den finanziellen Unterhalt rasch und unbürokratisch sichert, wenn ein Elternteil den Unterhaltsbeitrag nicht bezahlen kann oder will, ist zurückgegangen! Die Sozialhilfe steigt an, die Alimentenbevorschussung geht zurück. Da schaue ich die geschätzte CVP-Fraktion an: In zwei Wochen, am 19. Juni, werden wir hier die Änderung des Zivilgesetzbuches zum Thema Kindesunterhalt bearbeiten. Dort können Sie Farbe bekennen für die schwächsten Kinder und Jugendlichen in diesem Land - mit einem Mindestunterhaltsbeitrag, mit einer Stärkung der Alimentenbevorschussung, sei es direkt in einer Ergänzung des Zivilgesetzbuches oder sei es indirekt mit einem Vorstoss, der die frühere Ziffer 4 Ihrer parlamentarischen Initiative Hochreutener 07.419 für eine Bundeskompetenz zur Koordination und Harmonisierung der Alimentenbevorschussungsvoraussetzungen wiederaufnimmt. Diese Voraussetzungen sind in vielen Kantonen derart hoch, dass nur wenige die Alimentenbevorschussung nutzen können. Dort erwarte ich, dass Sie Farbe bekennen.
Ihre Initiative hingegen ist eine selektive Entlastung der einkommensstärkeren Familien. Sie ist ein Umverteilungsinstrument von unten nach oben. Sie schwächt die schwächeren Einkommensklassen durch vermehrten Leistungsabbau in den Kantonen.
Ich bitte Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.