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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-03-03

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-03

Wortprotokoll

Wir sind ein glückliches Land, weil wir wissen, dass unsere Regierung, der Bundesrat, laut einer OECD-Studie das höchste Ansehen in der Welt geniesst. Und diesem Bundesrat wollen wir jetzt eine Lex Leuenberger verpassen, weil ein Bundesrat in einem bestimmten Zeitpunkt offenbar nicht klug gehandelt hat. Ist das wirklich die richtige Antwort?

Herr Föhn, Sie wollen immer klare Regelungen: Sagen Sie mir, wie der Fall Leuenberger mit dem neuen Gesetz hätte vermieden werden können. Das neue Gesetz sieht gar keine Sanktionen vor. Herr Leuenberger wäre genau gleich zur Implenia gegangen. Sie hätten einfach nur feststellen können, er habe das formelle Gesetz verletzt. Das hätte keine Konsequenzen gehabt. Herr Leuenberger hat auch andere Regeln, die Praxis, verletzt, denn der Bundesrat hatte sich schon lange Regeln gegeben. Er hat diese Regeln dann auch noch mit dem Aide-Mémoire konkretisiert, aus welchem von der Kommissionspräsidentin vorgelesen wurde.

Eine Lex imperfecta löst das Problem, dass wir gewisse Dinge nicht akzeptieren wollen, nicht. Herr Leuenberger hat die Strafe bekommen, er hat die medialen Prügel einkassiert, er hat die entsprechenden Imageverluste hinnehmen müssen. Diese Konsequenzen sind möglicherweise schwerwiegender als jene, welche mit dem Gesetz erfolgen würden.

Es ist ungerecht - es wurde schon erwähnt -: Die Dauer, der Grund des Verzichtes und das Alter werden in diesem Gesetz nicht berücksichtigt. Für mich ist aber völlig unverständlich, weshalb das Gesetz die Rolle bei einer NGO einem Aktivitätenfeld in der privaten Wirtschaft gleichsetzt. Worin liegt der Nachteil, wenn ein alt Bundesrat bei Swiss Olympic, beim Schweizerischen Roten Kreuz oder bei einer anderen Organisation, welche vom Bund Geld bekommt, sein Wissen und sein Können einbringt?

Wo könnte ein Korruptionsverdacht entstehen, wenn ein alt Bundesrat beispielsweise ein Verwaltungsratsmandat in der Swisscom übernehmen würde, einer Gesellschaft, die mehrheitlich der Schweiz gehört? Er würde dort seine Erfahrungen als Bundesrat einbringen und so einen Mehrwert für unser Land generieren. Ich kann nicht verstehen, weshalb man die bundesrätlichen Kenntnisse und das Wissen, das Know-how, nicht auch einbringen soll.

Dementsprechend ist dieses Gesetz kein taugliches Mittel zum Lösen eines tatsächlich vorhandenen Konfliktes. Die Lösung liegt vielmehr darin, dass wir auf der einen Seite den Bundesräten gut auf die Finger schauen, ihnen auch entsprechend nahetreten und sie auch befragen - und die Medien entsprechend auch Bericht darüber erstatten. Und sie zeigt sich darin, dass wir auf der anderen Seite Bundesrätinnen und Bundesräte wählen, bei welchen wir davon ausgehen können, dass sie wissen, was sich gehört, auch nach ihrer Tätigkeit im Bundesrat.

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