preparatory:AB 150815
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-06-13
Wortprotokoll
Wir befinden uns bei den Bestimmungen zum Finanzplan. Hier soll der bestehende Artikel des Finanzhaushaltgesetzes, der den Inhalt des Finanzplans umschreibt, ergänzt werden. Neben dem erwarteten Finanzierungsbedarf, der Deckung des erwarteten Finanzierungsbedarfs und den voraussichtlichen Aufwänden und Erträgen sollen nun auch die Leistungsgruppen sowie deren Leistungs- und Wirkungsziele aufgeführt werden. Das befürworten wir.
Die Minderheit Hausammann fordert nun aber in einem zusätzlichen Absatz, dass mindestens ein Drittel dieser Ziele Wirkungsziele sein sollen. Diesen Minderheitsantrag lehnen wir ab. Denn es ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, dass wir hier auf Gesetzesstufe bereits Vorgaben über den Anteil verschiedener Arten von Zielen machen. Herr Hausammann ist mit seiner Minderheit der Ansicht, dass oft zu viele Leistungsziele und zu wenige Wirkungsziele formuliert werden, oder er vermutet, dass das so sein wird. Nun, wenn dem in der Zukunft tatsächlich so sein sollte, dann haben wir ja nun die Instrumente, um hier korrigierend einzuwirken. Denn die Vorlage sieht vor, dass das Parlament Ziele, Kennzahlen und Sollwerte festlegen kann; es muss nicht, aber es kann, wenn es denn will. Sollte es sich in der Zukunft tatsächlich zeigen, dass zu wenige sogenannte Wirkungsziele festgelegt oder formuliert werden, dann besteht für das Parlament also noch die Möglichkeit, Massnahmen zu ergreifen.
Ausserdem kommt es ja sehr stark auf die konkrete Aufgabe an, ob Leistungs- oder Wirkungsziele im Vordergrund stehen. Leistungsziele sind Ziele für die Performance einer Verwaltungseinheit oder - mit anderen Worten - dafür, wie effizient oder wie gut die Aufgabe in der Verwaltung erledigt wird. Ein Wirkungsziel hingegen zielt auf eine bestimmte Wirkung, welche die Aufgabe entfalten soll. Hier geht es also um die Frage, welcher Zustand in der Gesellschaft durch das Wirken der Verwaltungseinheit erreicht werden soll. Nun gibt es aber zahlreiche Verwaltungseinheiten, die aufgrund der Natur ihrer Aufgabe sehr leistungsorientiert sind und an und für sich keine gesellschaftliche Wirkung entfalten - das heisst nicht, dass sie überhaupt keine Wirkung entfalten, das möchte ich jetzt nicht sagen, aber sie entfalten keine Wirkung gegen aussen, in Gesellschaft und Wirtschaft. Ich denke da zum Beispiel gerade an Bereiche in der Finanzverwaltung, welche die Ausgaben überprüft, das Budget erstellt, den Finanzplan und die Rechnung erstellt oder auch jedes Jahr den Finanzausgleich berechnet.
Das sind wichtige Aufgaben; es geht aber nicht darum, mit diesen Aufgaben, mit der Berechnung oder mit der Erstellung eines Budgets an und für sich, eine gesellschaftliche Wirkung zu entfalten. Da wird es wahrscheinlich schwierig sein, Wirkungsziele zu formulieren, aber Leistungsziele kann man hier sehr wohl formulieren.
Sollen wir uns bei diesen Aufgaben einfach ein paar Wirkungsziele aus den Fingern saugen, nur um dann die gesetzliche Vorgabe zu erreichen? Das kann ja auch nicht das Ziel sein. Wichtig ist vielmehr, dass messbare, sinnvolle und überprüfbare Ziele formuliert werden.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Hausammann abzulehnen.