Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-06-13
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-13
Wortprotokoll
Hier geht es nach meinem Dafürhalten nicht nur um die Frage des Ablaufs des parlamentarischen Prozedere, hier geht es um eine grundsätzliche Bewertung des Finanzplans. Wenn man nämlich den Antrag der Kommissionsmehrheit richtig bewertet, will die Mehrheit dem Finanzplan eine neue Form der Verbindlichkeit beimessen - dies gegenüber dem Status quo bzw. gegenüber dem Entwurf des Bundesrates.
Der Finanzplan ist heute eine Finanzrichtlinie. Sie ist für die Verwaltung verbindlich in der Planung der jeweiligen Budgets; sie ist aber nicht rechtsverbindlich, was meines Erachtens entscheidend ist. Hier stellt sich nun eben die Frage, ob der Finanzplan eine weiter gehende Verbindlichkeit erheischen soll gegenüber dem heute gelebten Zustand. Es ist klar: Im Grund ist beabsichtigt, dass man hier den Finanzplan im Sinne eines Bundesbeschlusses genehmigen soll, wobei man davon ausgeht, dass in den Einzelbudgetierungen nicht mehr davon abgewichen werden darf. Das schränkt natürlich auch den Spielraum der jährlichen Budgetdebatten ein. Das kann im Ernst nicht der richtige Weg sein. Wir plädieren sehr dafür - über Details kann man streiten -, dass grosso modo der jetzige Weg des Finanzplans, obligatorisches Eintreten und Kenntnisnahme, beibehalten wird. Dass die parlamentarischen Mittel, bezüglich des Finanzplans Einfluss nehmen zu können, vielleicht verbesserungswürdig sind, sei nicht in Abrede gestellt, wird doch immerhin auf die Möglichkeiten hingewiesen. Wir lehnen es aber ab, den Finanzplan nunmehr umzufunktionieren durch eine Argumentation, die eigentlich harmlos daherkommt, aber auf etwas ganz anderes zielt.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag der Minderheit Kiener Nellen zuzustimmen.