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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2014-06-13

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-13

Wortprotokoll

Wie bereits in den Eintretensvoten richtigerweise gesagt wurde, erhält die Bundesverwaltung mit der Einführung von Globalbudgets bedeutend mehr Macht. Dieser Machtzuwachs der Bundesverwaltung soll durch die Einführung des Verordnungsvetos zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Im Ständerat wurde immer wieder argumentiert, dass die Idee der Gewaltenteilung mit der Einführung von Globalbudgets nicht kompatibel sei. Leider ist es jedoch so, dass in den letzten Jahren nicht etwa das Parlament, sondern im Gegenteil die Exekutive immer öfters das Prinzip der Gewaltenteilung geritzt hat. So müssen wir leider immer wieder Verordnungen zur Kenntnis nehmen, welche weit über den Willen des Parlamentes hinausgehen.

Das Verordnungsveto soll - hier zitiere ich wiederum alt Ständerat Rolf Büttiker - einerseits im Sinne einer Notbremse verhindern, dass der Bundesrat in die Kompetenz des Parlamentes eingreift, indem er auf dem Verordnungsweg Bestimmungen erlässt, die richtigerweise in Gesetzesform vom Parlament zu erlassen wären. Andererseits soll das Parlament über das Vetorecht neue Verordnungen bzw. Verordnungsänderungen des Bundesrats aufheben können, die den Willen des Gesetzgebers nicht in dessen Sinne vollziehen und daher keine genügende Rechtsgrundlage haben.

Das Veto hat somit die Funktion einer Rechtmässigkeitskontrolle, die sich an zwei Fragen zu orientieren hat:

1. Ist der Inhalt der Verordnung stufengerecht, oder müsste ein Gesetz erlassen bzw. geändert werden?

2. Hat die Verordnung eine genügende gesetzliche Grundlage?

Wie bereits erwähnt, hat sich der Nationalrat bereits sechsmal mit der Frage des Verordnungsvetos auseinandergesetzt. 2008 gab es 8 Gegenstimmen aus der CVP-Fraktion, 1 Gegenstimme bei den Liberalen und 2 Gegenstimmen bei der SP, alle anderen Ratsmitglieder haben dem Verordnungsveto zugestimmt. 2010 kam es in diesem Rat ohne Gegenantrag durch. 2012 gab es 1 Gegenstimme bei den Grünen und 33 Gegenstimmen bei der SP; alle anderen Ratsmitglieder haben der Einführung des Verordnungsvetos zugestimmt.

Vielleicht noch ein Verweis auf den Kanton Solothurn: Im Kanton Solothurn wird das Verordnungsveto sehr massvoll eingesetzt. Man hatte dort, als es in kurzem Abstand zu Globalbudgets eingeführt wurde, auch die Befürchtung, dass es übermässig beansprucht werde.

Wie Sie dem Gesetzestext entnehmen können, gibt es aber doch ziemlich viele Schranken: In beiden Räten muss eine Mehrheit für ein Veto stimmen. In diesem Rat wie auch im Ständerat müsste also die Mehrheit für ein Veto stimmen. Um eine Vetoabstimmung zu verlangen, muss sich mindestens ein Drittel des Rates dafür aussprechen. Auch in diesem Saal kann das also keine Partei alleine machen, weil mindestens 67 Nationalräte den Antrag für ein solches Verordnungsveto unterschreiben müssten, damit es überhaupt auf die Traktandenliste kommt. Analog müssten sich im Ständerat 16 Ratsmitglieder für ein Veto einsetzen. Wie Sie sehen, sind also relativ hohe Hürden eingebaut, und es wäre nicht einfach, ein solches Veto zu beschliessen. Trotzdem denken wir, dass es wichtig ist, dass man dann, wenn eine Verordnung auf ein Gesetz folgt, wie z. B. beim Raumplanungsgesetz, und diese Verordnung in den Augen der Mehrheit des Parlamentes weit vom Gesetzestext abweicht, etwas unternehmen könnte.

Der Antrag der grünen Fraktion, um diesen auch noch zu kommentieren, möchte ein Verordnungsveto, aber nur bei diesem NFB-Gesetz. Der Antrag der Grünen lautet dahin, dass man bei diesem NFB-Gesetz ein Veto zu den Verordnungen ergreifen könnte. Dabei wird verlangt, dass uns die Verordnungen vorgelegt würden und wir uns dazu äussern und ein Veto einlegen könnten, wenn wir mit dem Inhalt nicht einverstanden wären. Selbstverständlich unterstützen wir diesen Antrag auch. Er geht aber nicht so weit wie der Antrag der Minderheit, die eben ein grundsätzliches Verordnungsveto verlangt, wie es dieser Rat bereits dreimal erfolgreich mit klaren Mehrheiten gefordert hat.

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