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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-10-03

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-03

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es um eine allgemeine Verfahrensbestimmung über die Veröffentlichung der Abstimmungen in der Bundesversammlung. Frau Sommaruga will mit ihrem Antrag die generelle Aufzeichnungspflicht und die öffentliche Zugänglichkeit der Resultate einführen, was letztlich praktisch auf eine Veröffentlichung der Stimmabgabe jedes Ratsmitglieds hinausläuft, wie das seinerzeit die Minderheit de Dardel verlangt hat. Die Mehrheit aber will das bisherige System des Nationalrates beibehalten, das heisst eine Veröffentlichung nur bei Schlussabstimmungen, Gesamtabstimmungen, Abstimmungen über die Dringlichkeit, neu auch bei der Ausgabenbremse und schlussendlich auf Verlangen einer bestimmten Anzahl von Ratsmitgliedern hin vornehmen.

Frau Sommaruga hat wahrscheinlich Recht, wenn sie sagt, die technischen Mittel für eine lückenlose Aufzeichnung seien heute vorhanden. Hingegen ist die Mehrheit vor allem deshalb dagegen, weil viele Detail- und Eventualabstimmungen in diesem Saal stattfinden, die man nur bei genauer Kenntnis und intensivem Studium richtig analysieren kann. Die Veröffentlichung der Abstimmungen soll nach Meinung der Kommission nicht bedeuten, dass der Öffentlichkeit eine Fülle von unverarbeiteten Daten zur Verfügung gestellt wird, sondern entscheidend ist, dass die wesentlichen Abstimmungen, bei welchen sich die politische Haltung manifestiert, in Form einer Namensliste veröffentlicht werden können.

Das ist mit der Lösung der Mehrheit gewährleistet. Für den Nationalrat bedeutet der Artikel 82 somit keine nennenswerte Änderung gegenüber dem heutigen System; für den Ständerat natürlich schon, weil dort die technischen [PAGE 1354] Einrichtungen fehlen und es dort bisher nicht üblich war, die Beschlüsse zu publizieren.

Trotzdem empfiehlt Ihnen die Kommission, der Mehrheit zu folgen.