Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-04-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-04-16
Wortprotokoll
Sie haben mit der Abstimmung zu Artikel 333b entschieden: Wenn es im Interesse einer erfolgreichen Sanierung ist, kann es auch vorkommen, dass der Erwerber eines Unternehmens oder eines Teilunternehmens nicht alle Arbeitsverträge übernehmen muss. Sie haben das damit begründet, dass dies im Interesse einer erfolgreichen Sanierung sein kann. Das ist in [PAGE 625] der Tat möglich. Es ändert aber nichts daran, dass die Arbeitnehmer, die vom Erwerber nicht übernommen werden, ohne eigenes Verschulden ihren Arbeitsplatz verlieren. Damit findet eine erhebliche Ungleichbehandlung von einzelnen Arbeitnehmern statt. Das ist der Grund, aus dem Ihnen der Bundesrat vorschlägt, als Ausgleich eine allgemeine Sozialplanpflicht ins Gesetz einzufügen, und zwar für sämtliche Fälle, in denen ein grosses Unternehmen eine grössere Zahl von Mitarbeitern entlässt.
Allerdings kann eine Pflicht zum Abschluss eines Sozialplans nur dann gelten, wenn das Unternehmen ausserhalb einer Insolvenz Stellen abbaut. In der Insolvenz verfügt es ja typischerweise nicht mehr über die erforderlichen finanziellen Mittel, einen Sozialplan zur Verfügung zu stellen. Es geht mit anderen Worten nicht darum, das Unternehmen oder dessen Sanierung durch den Sozialplan zu gefährden. Aber dort, wo ausreichend Mittel vorhanden sind, ist es nichts als richtig, wenn diese Mittel nicht nur den Aktionären, sondern auch den zu entlassenden Mitarbeitern zugutekommen.
Ich möchte Ihnen anhand eines Beispiels verdeutlichen, weshalb wir die vorgeschlagene Sozialplanpflicht tatsächlich benötigen. Anfang April 2012 kündigte der deutsche Pharmakonzern Merck an, die Merck-Serono-Zentrale in Genf zu schliessen. 750 Stellen sollten gestrichen werden, 500 Arbeitsplätze wurden in die USA, nach Deutschland oder nach China verlagert, 80 Angestellte an weiteren Produktionsstandorten in der Westschweiz verloren ihren Arbeitsplatz ebenfalls. Es ging um einen Abbau von insgesamt 1330 Stellen. Ein Sozialplan für die Mitarbeiter wurde erst erstellt, nachdem durch eine historische Mobilisierung ein grosser politischer Druck aufgebaut worden war. Damit der ursprünglich völlig unzureichende Sozialplan nachgebessert wurde, musste das Unternehmen zu Nachverhandlungen gezwungen werden.
Das Unternehmen hat auch in anderen Ländern Stellen abgebaut. Eine Analyse macht deutlich, dass der Schweizer Sozialplan im Vergleich mit den Lösungen, die in den anderen Staaten getroffen wurden, für die Arbeitnehmer der schlechteste ist. Als eine Schweizer Zeitung beim Unternehmen nachfragte, weshalb es so sei, antwortete man, die Gesetzeslage sei entscheidend für die Höhe der bezahlten Abfindungen. Das ist umso dramatischer, als die Schweiz ein sehr liberales Kündigungsrecht kennt. Merck Serono konnte deshalb in der Schweiz die Entlassungen am einfachsten vornehmen und die tiefsten Abfindungen bezahlen. Es erstaunt daher nicht, dass in der Schweiz im europäischen Vergleich mit Abstand am meisten Stellen abgebaut wurden.
Vor wenigen Wochen hat die Merck-Gruppe wie jedes Jahr ihre Jahreszahlen präsentiert: 2012 hat das Pharmaunternehmen erstmals einen Umsatz von über 11 Milliarden Euro gemacht, der Gewinn betrug mehr als eine halbe Milliarde Euro. Im Geschäftsbericht werden die Werkschliessungen und die Entlassungen als "gelungenes Effizienzsteigerungsprogramm" bezeichnet. Man habe, so heisst es bei Merck Serono, im Jahr 2012 Nettoeinsparungen von rund 100 Millionen Euro machen können, und gleichzeitig wurde eine Erhöhung der Dividende an die Aktionäre um 13 Prozent vorgeschlagen.
Das Beispiel zeigt, dass die finanziellen Interessen der Aktionäre heute oftmals weitaus höher gewichtet werden als diejenigen der Arbeitnehmer, die den Erfolg des Unternehmens überhaupt erst möglich gemacht haben. Die vorgeschlagene Sozialplanpflicht will dafür sorgen, dass in solchen Fällen die entlassenen Arbeitnehmer durch den Stellenverlust nicht in Not geraten, sofern Geld vorhanden ist, um sie zu unterstützen. Selbstverständlich - das möchte ich nochmals hervorheben - kommt ein Sozialplan nicht in Betracht, wenn dadurch der Fortbestand des Unternehmens gefährdet würde. Das haben wir in Artikel 335h Absatz 2 auch ausdrücklich so festgehalten.
Gegen eine Sozialplanpflicht wird immer wieder vorgebracht, dass in vielen Branchen ja bereits Sozialpläne bestünden, es also eine solche gesetzliche Pflicht gar nicht brauche. Dem kann ich durchaus insofern zustimmen, als dort, wo tatsächlich Sozialpläne vorhanden sind, die vorgeschlagene Sozialplanpflicht gar nichts ändert. Der Entwurf des Bundesrates zielt aber auf diejenigen Branchen und Unternehmen, die gegenwärtig noch keine Sozialpläne haben. Das Beispiel, das ich genannt habe, macht doch deutlich, wie notwendig eine Sozialplanpflicht ist.
Die Sozialplanpflicht soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates auch beschränkt bleiben, und zwar auf Betriebe, die mindestens 250 Arbeitnehmer beschäftigen, das heisst also auf die grossen Unternehmen. Der Grund für diese Beschränkung besteht darin, dass das Bedürfnis nach einem Sozialplan ja vor allem dort entsteht, wo viele Arbeitnehmer aus der gleichen Branche zeitgleich am gleichen Ort entlassen werden, da der Arbeitsmarkt dann unter Umständen nicht in der Lage ist, sämtliche stellensuchenden Personen wieder aufzunehmen. Die grossen Unternehmen haben ausserdem auch eher finanzielle Möglichkeiten, Sozialpläne aufzustellen. Es käme ihnen auch eine gewisse Vorbildfunktion zu. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat die KMU bewusst von der vorgeschlagenen Sozialplanpflicht ausgenommen.
Schliesslich möchte ich noch erwähnen, dass die vom Ständerat vorgenommene Präzisierung auf Vorschlag des Bundesrates erfolgt ist und deshalb vom Bundesrat auch vorbehaltlos unterstützt wird.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.