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Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-04-16

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-04-16

Wortprotokoll

Wir reden von der provisorischen Stundung. Die SVP-Fraktion bittet Sie, diese Bestimmung abzulehnen und somit dem Antrag der Minderheit Schwander zuzustimmen.

Ich sehe zwar schon, woher die Idee der provisorischen Stundung kommt. Es wurde auch so formuliert: Man sagte, es sei eine Verschnaufpause für den bedrängten Schuldner. Man sagte, man brauche eine relative Ruhe für den Schuldner, ohne dass alle Gläubiger alarmiert würden. Genau darin aber besteht die Problematik: Es gibt dann eben Gläubiger, die nicht alarmiert werden. Die Gläubiger realisieren nicht, wie schlecht es schon steht und dass eine provisorische Stundung am Laufen ist.

Wir sind dagegen, dass die provisorische Stundung als neues Instrument geschaffen wird. Das heisst, man bleibt einfach beim Status quo, man bleibt bei der definitiven Nachlassstundung. Ich sehe zwar auch, dass das Instrument der provisorischen Stundung, wie es jetzt aufgegleist ist, nicht ganz dem Chapter 11 in den USA entspricht, sondern zeitlich begrenzt ist. Es ist diese Frist von vier Monaten drin, das sehe ich. Trotzdem, die Problematik wird nicht aus der Welt geschafft. Vielmehr hat man eine Firma, die in Schwierigkeiten ist, und dann soll diese provisorische Stundung angeordnet werden, ohne dass es von aussen sichtbar ist. Das ist der Zweck, aber gleichzeitig auch eine grosse Problematik, weil es dann potenziell Geschädigte gibt: Gläubiger, die in einem Zeitpunkt Geld geben, in dem man intern bereits sieht, dass es nicht gut läuft. Diese Gläubiger haben keine Möglichkeit, im Register einzusehen, dass schon Schwierigkeiten existieren. Wenn im heutigen System die Nachlassstundung angekündigt ist, dann weiss das jedermann, da kann jeder Einblick nehmen.

Es wurde gegen Ende der Sitzung von heute Morgen von den "Vernünftigen" gesprochen und auch davon, dass eine Möglichkeit geschaffen werden müsse, damit man Grenzfälle sanieren könne. Ich stelle in der Praxis einfach fest: Wenn die Leute vernünftig sind und man wirklich eine Lösung finden will, dann kann man das auch erreichen; dazu muss man nicht ein neues Instrument schaffen und neu eine provisorische Stundung anordnen.

Für mich ist das Folgende zentral: Wir können es nicht in Kauf nehmen, dass es Gläubigergruppen gibt, die sagen: "Oh, während dieser vier Monate haben wir nicht gemerkt, dass schon Schwierigkeiten existieren."

Wo wäre der zentrale Unterschied im Vergleich zum heutigen System? Es wäre ja neu so, dass der Sachwalter bzw. der Richter entscheiden und sagen müsste: "Dort bringe ich die provisorische Stundung hinein; dort will ich dem Schuldner eine Verschnaufpause geben." Dann kann sich das Unternehmen, das in Schwierigkeiten ist, dann kann sich der Schuldner nachher darauf berufen und sagen: "Nicht ich habe die Einwilligung zur Nachlassstundung gegeben, sondern es war der Beamte, der Sachwalter, der die [PAGE 611] Verantwortung übernommen und gesagt hat, man wolle jetzt noch einmal versuchen, das Unternehmen zu sanieren, ohne dass es ein Aussenstehender sehen könnte."

Kurz zusammengefasst: Das System der definitiven Nachlassstundung, wie es heute existiert, genügt. Es hätte auch bei der Swissair genügt, wenn man das hätte erreichen wollen. Wenn man vernünftige Leute hat, dann gelingt die Sanierung so oder so. Da brauchen wir auch keine verdeckte provisorische Stundung, von der nachher einige Leute zu Recht sagen: Davon habe ich ja nichts gewusst; ich habe in den letzten vier Monaten noch Mittel eingeschossen, ich bin zu Schaden gekommen.

Dieses neue System wäre negativ. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Schwander zu unterstützen und die provisorische Stundung abzulehnen.