Hurter Thomas · Nationalrat · 2014-03-03
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-03
Wortprotokoll
Die Bekämpfung von widerrechtlichen Handlungen ist seit Jahrzehnten ein Anliegen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao). Die Schweiz ist hier an vorderster Front mit dabei und hat sogar eine nationale Gesetzgebung, die vorbildlich ist. Mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde uns auf brutale Art und Weise aufgezeigt, dass es neue Bedrohungsformen gibt, nämlich dass Zivilflugzeuge als fliegende Bomben eingesetzt werden können. Es geht heute darum, das entsprechende alte Übereinkommen zu erneuern. Es wird angepasst. Es gibt neue Strafbestimmungen und definitorische Anpassungen, und die Bestrafung widerrechtlicher Transporte von gefährlichem Material oder von flüchtigen Terroristen in Luftfahrzeugen wird aufgenommen.
Um es vorwegzunehmen: Die Schweiz muss ihre Strafrechtsordnung nicht ändern. Wir sind bereits auf dem neuesten Stand. Einmal mehr ist die Schweiz hier der Zeit voraus. Wir müssen keine zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen treffen. Die Schweiz hat übrigens wesentlich an diesem Übereinkommen mitgearbeitet. Sie hat es sogar mehrheitsfähig gemacht. Gewisse Staaten, unter anderem die USA, wollten leider, dass militärische Aktivitäten ausserhalb eines bewaffneten Konflikts nicht unter dieses Übereinkommen fallen. So hätte sich ein Angehöriger der Armee, der an Bord eines zivilen Luftfahrzeuges eine widerrechtliche Handlung ausgeführt hätte, auf eine Ausnahmebestimmung berufen können. Dank der Schweiz ist Strafverfolgung auch in diesen Fällen möglich, nämlich dort, wo die nationale Gesetzgebung greift oder eben auch internationales Recht verletzt wird. Insofern konnte dank der Schweiz hier ein Kompromiss erreicht werden.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat dieses Übereinkommen und das Zusatzprotokoll grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Wir haben in der Detailberatung eigentlich drei Punkte diskutiert:
Der erste Punkt war die ursprüngliche Intervention bzw. die Verwässerung durch die USA. Das ist in der Kommission nicht sonderlich gut angekommen.
Als zweiter Punkt wurde die Frage aufgeworfen, ob man diese Konvention überhaupt unterschreiben soll bzw. was passieren würde, wenn wir diese Konvention nicht unterschreiben würden. Schlussendlich wurde uns hier gesagt, es sei natürlich nicht sinnvoll, wenn sich die Schweiz für einen Kompromiss einsetze und dann am Schluss diese Konvention eben nicht unterschreibe, zumal die Schweiz ja habe erreichen können, dass diesem Übereinkommen die Zähne nicht ganz gezogen worden seien. Als weiterer Grund wurde angeführt, es sei ein schlechtes Zeichen, wenn die Schweiz die internationalen Bestrebungen zur Bekämpfung des Terrorismus nicht ebenfalls unterstützen würde.
Der dritte Punkt betraf die Frage, ob das Übereinkommen für die Schweiz zur Folge hätte, dass aufgrund dieses Abkommens Handlungen anderer Staaten zu dulden seien. Hier konnte Entwarnung gegeben werden: Wenn ein terroristischer Akt auf schweizerischem Territorium stattfindet, dann gilt das schweizerische Recht. Würde ein Terrorist in einem anderen Land einen Terrorakt verüben und dann in die Schweiz flüchten, würde dank dieser Konvention eben auch garantiert werden, dass er verfolgt wird und auch entsprechend ausgeliefert werden kann.
Die SiK-NR hat sich ebenfalls mit diesem Geschäft befasst, hat einen zustimmenden Mitbericht geschrieben und wollte einzig noch die völkerrechtlichen Auswirkungen besser geklärt haben. Hier wurde in der Kommission erklärt, dass der neue Vertrag zu keiner Schwächung des Völkerrechts führen werde. Dank der Mitarbeit der Schweiz konnte hier sogar eine Verbesserung erreicht werden.
In der Gesamtabstimmung hat dann die Kommission die Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ich bitte Sie ebenfalls, auf das Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen.