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preparatory:AB 15108

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-10-03

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen beliebt machen, der Kommission zu folgen, und zwar schlicht und einfach deshalb, weil der Antrag des Bundesrates die Verfassung verletzt - wir haben das damals auch in der Kommission mit aller Deutlichkeit zu hören bekommen. In Artikel 169 Absatz 2 ist zu lesen: "Den vom Gesetz vorgesehenen besonderen Delegationen der Aufsichtskommissionen können keine Geheimhaltungspflichten entgegengehalten werden." Diese Delegationen sind bekanntlich die Delegationen der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommissionen. Es ist mit der Verfassung nicht vereinbar, hier Unterschiede zwischen diesen Delegationen zu konstruieren. Beide Gremien sind gleich zusammengesetzt, sie stehen auf der gleichen Ebene und müssen gleich behandelt werden. Es geht nicht an, hier an [PAGE 1372] diesen Hierarchien etwas zu rütteln. Die Verfassung ist hier klar. Wir haben eine neue Verfassung, und wenn die Praxis früher anders gewesen sein sollte, muss das deshalb entsprechend auf die heutige verfassungsrechtliche Grundlage gestellt werden.