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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-03

Wortprotokoll

Wir kennen die Diskussion schon aus der Vernehmlassung, und wir haben damals schon ein bisschen darüber gestaunt. Denn es geht hier um Mikroverunreinigungen, es geht nicht um die Nitrifikation - [PAGE 8] das ist eine alte Geschichte. Man kann bei einem Gesetz nicht plötzlich Tatbestände in Nebenfragen aufnehmen.

Es ist richtig, dass in den Sechziger- und Siebzigerjahren die Nitrifikation das grosse Problem war. Der Bund hat damals, bis 1997, einen Subventionstopf bereitgestellt. Subventionen sind immer etwas Freiwilliges: niemand muss, alle dürfen. Wer damals nicht investiert hat, hat das selber entschieden. Man kann nicht zwanzig, dreissig Jahre später kommen und sich beklagen, jetzt eigentlich abgestraft zu sein, weil man damals keine Subvention beantragte.

Es gibt auch einen weiteren sehr guten Grund: Derjenige, der in Nitrifikation investierte, musste Geld aufnehmen, hatte dann aber tiefere Betriebskosten. Die Einwohnerinnen und Einwohner sagten dort: "Okay, wir stimmen zu, wir haben dann tiefere Betriebskosten." Diese Gemeinden haben mit ihren Abwasserreinigungsanlagen über Jahre davon profitiert. Sie wären jetzt auch die Gelackmeierten, wenn der Bund diese Schatulle zwanzig, fünfundzwanzig Jahre später quasi wieder aufmacht. Seit 1997 haben viele Abwasserreinigungsanlagen freiwillig, ohne gesetzliche Pflicht und ohne Subvention, Nitrifikationsanlagen eingebaut. Wenn Sie jetzt wieder solche Abgeltungen einführen, dürfen Sie nicht blauäugig sein: Es werden sich dann nicht lediglich der Kanton Waadt und der Kanton Tessin anmelden. Vielmehr werden selbstverständlich alle, die bei den Abwasserreinigungsanlagen seit 1997 freiwillig investiert haben, mit legitimen Nachforderungen kommen; sie wären sonst diejenigen, die diskriminiert sind.

Es wurde gesagt, diskriminierend sei auch, dass es in der Deutschschweiz Subventionen im Rahmen eines Programms im Rheineinzugsgebiet gab. Wir haben das im Vorfeld, weil dieser Vorwurf natürlich gekommen ist, genau angeschaut: Es ist richtig, es gab da für den Zeitraum 1997-2012 ein Programm, über welches der Bund sehr beschränkt Subventionen bezahlte. Wir haben angeschaut, wie viele Subventionen der Bund in diesem Zeitraum pro Einwohner bezahlt hat; es waren 91 Franken pro Einwohner. Ich habe dann geschaut, gerade bei den Kantonen, die jetzt reklamiert haben, wo denn in dieser Zeit der Subventionstatbestand pro Einwohner lag, etwa im Kanton Freiburg, im Kanton Neuenburg, im Kanton Jura und im Kanton Wallis: Er lag weit über dem schweizerischen Durchschnitt. Ja, Waadt und Genf lagen aus mir nicht bekannten Gründen darunter, aber bei allen anderen Kantonen, die jetzt sagen, sie seien in dieser Zeit diskriminiert gewesen, sprechen die Zahlen bei mir eine andere Sprache. Deshalb ist auch dieses Argument, sie seien damals nicht begünstigt worden und schlechter gefahren bezüglich der Bundessubventionen, nicht stichhaltig.

Es ist uns sehr wichtig, nochmals zu betonen, dass für die Spurenstoffelimination - um die geht es in diesem Gesetz - eine Nitrifikation nicht notwendig ist. Wir haben auch das speziell nochmals vom Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute und vom Wasserforschungsinstitut der ETH untersuchen lassen. Sie haben bestätigt, dass die Nitrifikation für die Spurenstoffelimination nicht notwendig ist.

Es kommt hinzu, dass von den 100 Abwasserreinigungsanlagen, um die es hier geht, deren 80 die Nitrifikation bereits haben. Wir würden also nur für 20 Abwasserreinigungsanlagen nochmals einen Tatbestand schaffen und entsprechend auch die finanzielle Schatulle öffnen. Das stünde auch in Widerspruch zur Verursachergerechtigkeit dieser Vorlage.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

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